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Berufs­unfähigkeits­versicherung

Arbeitskraftabsicherung Nr. 1

Wissen Sie was Ihr Auto wert ist? Und was ist Ihr Hausrat wert? Wieviel kostet Ihr Gebäude? Und haben Sie sich mal Ihre Arbeitskraft ausgerechnet? Nein, das geht ganz einfach. Nehmen Sie Ihr monatliches Einkommen mal zwölf. Jetzt multiplizieren Sie es noch mit der Anzahl an Jahren die Sie noch bis zu Ihrer Rente arbeiten müssen. Soviel ist Ihre Arbeitskraft wert. Diese Arbeitskraft ist aber durch die gesetzliche Rentenversicherung oder durch die berufsständischen Versorgungswerke nicht in voller Höhe abgesichert. Somit brauchen Sie hierfür – sollten Sie einmal nicht mehr arbeiten können – eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Bei dem Thema Arbeitskraftabsicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung essenziell wichtig. Denn sollten Sie einmal auf Grund von Krankheit oder Unfall außerstande sein zu mindestens 50 % Ihren Beruf über mindestens sechs Monate auszuüben, erfüllen Sie die Voraussetzung für die Berufsunfähigkeit. Hier haben Sie als Absicherung im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung normalerweise nur noch die Erwerbsminderungsrente. Versicherte, die bis 01.01.1961 geboren wurden, erhalten sogar noch die halbe Erwerbsminderungsrente in Form einer Berufsunfähigkeitsrente. Alles andere muss privat abgesichert werden.

Wodurch kann eine Berufsunfähigkeit entstehen?

Nicht nur durch Unfall, sondern auch durch Krankheiten oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall kann eine Berufsunfähigkeit eintreten. Ebenso kann eine Berufsunfähigkeit auch durch Pflegebedürftigkeit entstehen. Sie sehen links im Bild die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Das durchschnittliche Alter der Personen, die berufsunfähig werden, liegt momentan bei 47 Jahren. Quelle: www.gdv.de

Welche Formen der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es in den verschiedensten Formen. Angefangen von der normalen selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung über die Möglichkeit in Form einer Betriebliche Altersversorgung oder Basisrente (Rüruprente) bis hin zur Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung haben Sie eine große Auswahl. Bedenken Sie bitte folgendes: Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei einer Basisrente inklusive ist sollten Sie immer einen gewissen Anteil an Steuern abziehen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge kommen neben den Steuern auch evtl. Krankenversicherungsbeiträge hinzu.

Außerdem können Sie zur normalen Lebens- und Rentenversicherung eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abschließen. Hier gilt es zu beachten, dass einige Versicherungsgesellschaften diesen Tarif jedes Jahr neu auf Grund Ihres gestiegenen Alters berechnen. Somit steigt der zu zahlende Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung jährlich.

FAQ

Es gibt verschiedene Leistungserweiterungen, die, je nach Gesellschaft, mit eingeschlossen werden sollten. Auf folgende Punkte sollten Sie unter anderem achten:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Sie können Ihren Beruf nicht mehr ausüben und es wird durch die Gesellschaft nur der zuletzt ausgeübte Beruf im Regelfall geprüft.
  • Infektionsklausel
    Sollten Sie aufgrund einer Infektion nicht mehr arbeiten dürfen, wird dies bei der Berufsunfähigkeitsversicherung durch die sog. „Infektionsklausel“ abgesichert.
  • Loss-of-License-Klausel
    Sollten Sie Ihre Berufslizenz aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustandes verlieren, so sind Sie noch nicht automatisch Berufsunfähig. Der Verlust der Lizenz wird aber bei einigen Versicherungsgesellschaften zusätzlich durch diese Klausel abgesichert.
  • Umorganisation bei Selbständigen
    Selbständige sollten immer prüfen, in wie weit sie zur Umorganisation bei Berufsunfähigkeit verwiesen werden können. Sollte dies möglich sein, so wird keine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Klare Definitionen der Umorganisation sind hier entscheidend!
  • Nachversicherungsgarantie
    Durch die Änderungen im Leben ergibt sich auch manchmal ein höherer Absicherungsbedarf. Diese Erhöhung der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte dann auch ohne eine neue Gesundheitsprüfung möglich sein, wenn z. B. durch Heirat, Hauskauf oder die Geburt eines Kindes der Mehrbedarf entsteht.

Gesundheitsfragen sollten so genau wie möglich beantwortet werden. Sie unterschreiben mit der Antragsstellung, dass Sie die Gesundheitsfragen mit bestem Wissen und Gewissen beantwortet haben.

Zu empfehlen ist es, hierzu die behandelnden Ärzte zu fragen, welche Erkrankungen in den letzten Jahren vorlagen oder sich einfach den Gesundheitsverlauf bei der gesetzlichen Krankenversicherung (auch Kassenärztliche Vereinigung) oder bei der privaten Krankenversicherung anzufordern. Wenn Sie dies gemacht haben, erhalten Sie eine Aufstellung, was in den letzten Jahren von den Ärzten abgerechnet wurde, incl. der Diagnosen. So haben Sie die Sicherheit, dass Sie diese Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten können. Je besser Sie die Gesundheitsfragen beantworten, desto weniger Reibungspunkte gibt es bei Leistungsstellung. Denn erst dann wird geprüft, ob Sie die Gesundheitsfragen auch wahrheitsgemäß beantwortet haben.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen zum einen die Beitragsfreistellung der Versicherung, zum anderen eine eventuell beantragte oder versicherte Rente. Die Rentenhöhe ist davon abhängig wie hoch Ihr Einkommen ist, bzw. wie viel Sie weiterhin zum Leben benötigen. Beachten Sie bitte, dass Sie neben Ihren Fixkosten, die Sie im Monat haben, eventuell anfallende Sozialversicherungsbeiträge oder eine private Krankenversicherung selbst zahlen müssen. Diese sollten natürlich auch in die Rentenhöhe der Berufsunfähigkeitsversicherung eingerechnet werden. Genauso sind auch weiterhin anfallende Steuern auf die Berufsunfähigkeitsversicherung zu berücksichtigen. Maximal können sie bei den meisten Gesellschaften im privaten Bereich Ihr Netto-Einkommen, bzw. neunzig Prozent Ihres Netto-Einkommens absichern.

Meine Kunden werden im Schadensfall an einen Experten verwiesen. Dieser Experte begleitet Sie dabei, den Anspruch gegenüber der Gesellschaft richtig und vollständig geltend zu machen. Das Erstgespräch ist hierzu meist kostenfrei.

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