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Wohngebäudeversicherung

Die Basis zur Absicherung Ihres Hab und Guts

Was ist alles versichert?

Bei der Wohngebäudeversicherung sind die bezeichneten Gebäude mit den jeweiligen Gebäudebestandteilen, wie z.B. die Einbauküche vom Schreiner, mit dem Gebäudezubehör (z.B. Müllboxen, Klingel- und Briefkastenanlagen oder ähnliches) sowie direkt anschließende Terrassen auf dem jeweiligen versicherten Grundstück versichert.

Wichtig ist, das die jeweiligen Gebäude im Versicherungsschein genannt werden. Weitere Grundstücksbestandteile könnten zusätzlich versichert werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um ein Carport, ein Gartenhaus oder Grundstückseinfriedungen mit Zäunen oder Hecken.

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Gegen was versichert Sie die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung versichert Sie gegen Schäden, die z. B. durch

  1. die Gefahr mit Feuer (Hier enthalten ist Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung),
  2. die Gefahr mit Leitungswasser,
  3. die Gefahr mit Sturm und Hagel, oder
  4. die Elementargefahren

entstehen.

Des weiteren gibt es bei einigen Gesellschaften auch Erweiterungen zu unbenannten Gefahren oder gar All-Risk-Policen.

Welche zusätzlichen Einschlüsse sind Sinnvoll?

In Premiumtarifen oft mitversichert, sind unter anderem folgende Einschlüsse sinnvoll:

  • Zu- und Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstücks,
  • Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte (z. B. Einbruchsspuren bei einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus),
  • Abtransport umgestürzter Bäume auf dem Grundstück und
  • Fahrzeuganprall;

FAQ

Die Versicherungssumme im Bereich der Wohngebäudeversicherung kann sich je nach Tarif unterschiedlich berechnen. Anbei zwei Beispiele:

Das Wohnflächenmodel: Hier ist lediglich die richtige Angabe der Quadratmeter erforderlich. Ist diese korrekt angegeben, so hat der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz bis zu einer festgelegten, pauschalen Versicherungssumme.

Das Model der Versicherungssumme im Jahr 1914:
Hier gibt es zur Summenermittlung drei Möglichkeiten:

  • Zum einen durch die Ermittlung der Versicherungssumme mit Hilfe eines Bausachverständigen. Diese Kosten muss der Versicherungsnehmer allerdings meist selbst tragen.
  • Die zweite Möglichkeit wäre die Ermittlung über den sogenannten Baupreisindex. Das bedeutet, Sie geben den korrekten Baupreis des jeweiligen Baujahres an. Die Versicherung rechnet dann mithilfe eines Baupreisindex diesen zurück auf die Versicherungssumme 1914.
  • Die dritte Möglichkeit wäre der sogenannte Summenermittlungsbogen. Hierbei geben Sie die Merkmale ihres Gebäudes bezüglich Ausführung und Ausstattung korrekt an. Die Versicherungssumme errechnet durch ihre Angaben dann die Versicherungssumme 1914.

Die Wohnfläche ist die Summe der Grundfläche aller Räume. Dazu zählen die Wohnräume einschließlich Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen sowie Keller- und Dachboden, wenn diese nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebaut sind.

Beachten Sie bitte, dass bei den meisten Gesellschaften Dachschrägen nicht zur Ermittlung der Wohnfläche abgezogen werden dürfen! Somit kann es sein, dass hier eine andere Wohnfläche verlangt wird, als dass evtl. in Mietverträgen oder ähnlichem steht.

Weitere Möglichkeiten zur Berechnung der richtigen qm-Fläche können sein:

  • Wohnfläche nach BerechnungsVO

  • Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung

  • Wohnfläche nach DIN 277

  • Wohnfläche nach Miet- und Kaufvertrag

  • Wohnfläche nach Bauunterlagen

Gerne bin ich Ihnen bei der Ermittlung der richtigen Wohnfläche behilflich.

Sollten Sie einen Wohngebäudeschaden haben, ist zu aller erst für die Begrenzung des Schadens zu sorgen. Tun Sie somit alles, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dies kann sich auf das Löschen des Brandes, abdecken des gebrochenen Fensters bis hin zur Rettung einzelner Gegenstände belaufen. Melden Sie danach diesen Schaden bitte unverzüglich Ihrem Versicherungsmakler, wenn nicht vorhanden Ihrer Gesellschaft. Zur Schadenfeststellung ist es wichtig, dass Sie sofort Fotos des Schadens machen und eine Schilderung des Schadenhergangs erstellen. Diese sollte auf alle Fälle neben den Fotos das Schadendatum, die Schadenuhrzeit und die Ursache des Schadens hergeben.

Ihre Wohngebäudeversicherung leistet im Schadensfall die notwendigen Reparaturmaßnahmen der jeweiligen Beschädigung oder, sollte das Gebäude komplett zerstört sein, den Neubau innerhalb der ersten drei Jahre nach Schadentag an gleicher Ort und Stelle. Ebenso leistet die Gebäudeversicherung versicherte Kosten wie z.B.

  • Aufräumungs- und Abbruchkosten von beschädigten Gebäudeteilen sowie
  • Bewegungs- und Schutzkosten (Beispiel: der umgestürzte Baum muss vom Dach entfernt werden) oder
  • Mietausfallkosten bei Unbewohnbarkeit der Wohnräume.

Neben den schon genannten Punkten ist es noch wichtig eine Wohngebäudeversicherung zu haben, welche auch bei grober Fahrlässigkeit leistet. Dies ist leider vor allem in billigen und den älteren Verträgen nicht der Fall, bzw. leisten diese dann nur teilweise.

Welches Verhalten kann im Bereich der Wohngebäudeversicherung als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden?

Grundsätzlich gilt: Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in groben Maße verletzt.

Dies kann sein bei:

  • Das Fenster stand mehrere Stunden in der Kipp-Stellung während der Versicherungsnehmer nicht in der Wohnung war. Es wurde in dieser Zeit durch das Fenster eingebrochen.
  • Der Versicherungsnehmer zieht die Wohnungseingangstür nur ins Schloss, ohne abzusperren, um in einem nahe gelegenem Restaurant zu Mittag zu essen. Danach besucht er noch eine Baustelle.
  • Der Versicherungsnehmer verlässt die Wohnung trotz brennender Kerze am Adventskranz für ca. 15 Minuten.
  • Der Versicherungsnehmer lässt die Fritteuse für ca. 15 Minuten unbeaufsichtigt zurück, es kommt zu einem Brand.

Besser ist es, wenn die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit den Schaden vollständig zahlt. Somit bräuchten Sie sich keine Gedanken über oben stehende Verhaltensweisen machen.

Weiterhin gibt es je nach Bundesland eine Rauchmelderpflicht. Einige Versicherungen leisten im Schadenfall nicht, sollte der Versicherungsnehmer dagegen grob Fahrlässig verstoßen.

sonstige Pflichten.

Je nach Vertrag haben Sie auch weitere Pflichten. Gerne erläutere ich Ihnen diese in einem Gespräch!

 

Die Gebäudeversicherung geht im Falle des Verkaufs auf den neuen Erwerber über. Dieser hat die Möglichkeit ab Grundbucheintrag, spätestens aber ab Kenntnis der Gebäudeversicherung, diese innerhalb einer Frist von einem Monat per sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt zu kündigen.

Empfohlen werden können die

  • Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung,
  • Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (Der Besitzer haftet auch ohne Verschulden in voller Höhe, wenn aus einem Tank Heizöl ausläuft und einen Umweltschaden verursacht. Das gilt selbst dann, wenn der Tank regelmäßig gewartet wurde),
  • Rechtsschutzversicherung;

Für angehende Bauherren kommen auch folgende Versicherungen in Frage:

  • Feuerrohbauversicherung (bei Neubau),
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung (bei Neubau),
  • Rechtsschutzversicherung,
  • Bauleistungsversicherung;

Mehr Informationen dazu und eine Risikobewertung erhalten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch!

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