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Hausratversicherung

Geliebte Gegenstände

Die Hausratversicherung ist eine wichtige Absicherung des Vermögens. Sie kann uns im Fall der Fälle vor bösen Überraschungen und schwerwiegenden finanziellen Folgen schützen. Trotz ihres vergleichbar günstigen Beitrags im Verhältnis zum Versicherungswert sind viele Mandanten unsicher, ob sie diesen Vertrag wirklich benötigen oder auch richtig abgesichert sind. Daher hier die sieben wichtigsten Punkte der Hausratversicherung, auf die Sie achten müssen:

Was ist alles in der Hausratversicherung versichert?

Stellen Sie sich vor, Sie würden morgen umziehen. Alles was Sie bei Umzug mitnehmen oder verkaufen/verschenken zählt zu Ihrem Hausrat. Somit hätten Sie hier z. B. Möbel wie das Wohnzimmer oder Schlafzimmer, Technik wie Laptop oder Fernseher, die Haushaltsgeräte wie Waschmaschine und Kühlschrank und auch alle Verbrauchsgegenstände wie Nahrungsmittel, Gewürze, Zahnpasta und Kosmetika versichert.

Ebenso können Sie Wertgegenstände mitversichern. Die Höhe der mitversicherten Wertgegenstände ist dazu von Hausratversicherung zu Hausratversicherung unterschiedlich und abhängig von der Gesellschaft. Bitte beachten Sie hierzu den Punkt „Versicherungswert“.

Was sind Wertgegenstände?

Unter Wertgegenständen versteht man unter anderem neben dem Bargeld auch Sparbücher oder Schmucksachen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin. Ebenso können auch Antiquitäten zu den Wertsachen zählen. Dies sind meist Gegenstände älter als 100 Jahre, mit der Ausnahme von Möbeln.

Diese Wertsachen sind bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme in der Hausratversicherung mitversichert, solange sie sich in einem Wertschutzschrank befinden. Außerhalb eines Wertschutzschrankes gibt es je Versicherungsgesellschaft und Tarif für die Wertgegenstände Höchstgrenzen (Beispiel: für Bargeld außerhalb des Wertschutzschranks 1.500 €).

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Geleistet wird in der Hausratversicherung der Neuwert. Neuwert bedeutet: was würden Sie heute für Ihre Gegenstände zahlen, müssten Sie diese neu beschaffen? Somit sollte die Versicherungssumme auch immer dem Versicherungswert entsprechen.

Die meisten Gesellschaften ermitteln die Versicherungssumme nach einer pauschalen Summe pro Quadratmeter Wohnfläche. Hier werden oft 600 € – 650 € pro Quadratmeter genommen, es gibt aber auch Gesellschaften die 700 € pro Quadratmeter veranschlagen. Dies hat den Vorteil, dass durch diese Ermittlung die Versicherungsunternehmen auf die Prüfung einer Unterversicherung im Schadensfall verzichten.

Sollten Sie allerdings hochwertigen Hausrat und/oder Wertgegenstände besitzen, empfiehlt sich auf alle Fälle die Ermittlung der Versicherungssumme mit einem Summenermittlungsbogen.

Wann leistet die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung leistet im Schadenfall.

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Luftfahrzeuge)
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.

Je nach Tarif und Gesellschaft können Sie unter anderem noch folgende Bausteine mit einschließen:

  • Elementarschäden (in der heutigen Zeit immer wichtiger!)
  • Fahrraddiebstahl
  • Glasbruch

Besondere Gesellschaften und Tarife bieten außerdem noch Besonderheiten an wie z. B. eine All-Risk-Abdeckung (d. h. alles was nicht ausgeschlossen ist, ist inbegriffen), unbenannte Gefahren (Schäden durch ein unvorhersehbares Schadenereignis) oder Leistungsverbesserungen wie Trickdiebstahl, einfacher Diebstahl etc.

Neben den Wiederbeschaffungskosten des Hausrates leistet die Hausratversicherung auch noch Ersatz für sonstige Kosten. Diese versicherten Kosten reichen von den „Aufräumkosten“ (der Schutt muss im Brandfall ja beseitigt werden) bis hin zu „Hotelkosten“ wenn durch einen Schaden ihre Wohnung eine gewisse Zeit nicht bewohnbar ist.

FAQ

Sollten Sie einen Unterversicherungsverzicht in Ihrer Hausratversicherung eingeschlossen haben, so wird im Schadenfall von der Gesellschaft nicht geprüft ob Sie unterversichert waren oder nicht. Hier wird dann ihr Schaden bis zur Versicherungssumme voll übernommen. Bitte bedenken Sie: wenn Sie ihre Versicherungssumme nicht individuell ermittelt haben, können Sie im Schadenfall trotz Unterversicherungsverzicht unterversichert sein!

Ein einfaches Beispiel: Ihr Versicherungswert beträgt nach dem obigen Summenermittlungsbogen 100.000 €. Versichert haben Sie in Ihrer Hausratversicherung allerdings nur 50.000 €. Durch eine vergessene, heiße Pfanne auf dem Herd fängt ihre Küche Feuer. Der entstandene Schaden beträgt in der Küchen 3.500 €. Die Reinigungs- und Renovierungskosten durch den Ruß schlagen nochmals mit 2.500 € zu buche. Da Sie nur 50 % von Ihrem Hausrat versichert haben, würden ohne einen Unterversicherungsverzicht auch nur 50 % des Schadens ersetzt werden. Somit 3.500 € + 2.500 € = 6.000 € – davon 50 % = 3.000 €.

Sollten Sie einen Hausratschaden haben ist zu aller erst für die Begrenzung des Schadens zu sorgen. Tun Sie somit alles, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dies kann sich auf das Löschen des Brandes, abdecken des gebrochenen Fensters bis hin zur Rettung einzelner Gegenstände belaufen. Melden Sie danach diesen Schaden bitte unverzüglich Ihrem Versicherungsmakler, wenn nicht vorhanden Ihrer Gesellschaft. Zur Schadenfeststellung ist es wichtig, dass Sie sofort Fotos des Schadens machen und eine Schilderung des Schadenhergangs erstellen. Diese sollte auf alle Fälle neben den Fotos das Schadendatum, die Schadenuhrzeit und die Ursache des Schadens hergeben.

Sollten sie Opfer einer Straftat geworden sein (z. B. Raub, Einbruchdiebstahl, Fahrraddiebstahl) ist zwingend eine Anzeige bei der Polizei erforderlich!

Neben den schon genannten Punkten ist es noch wichtig eine Hausratversicherung zu haben, welche auch bei grober Fahrlässigkeit leistet. Dies ist leider vor allem in billigen und den älteren Verträgen nicht der Fall, bzw. leisten diese dann nur teilweise.

Welches Verhalten kann im Bereich der Hausratversicherung als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden?

Grundsätzlich gilt: Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in groben Maße verletzt.

Dies kann sein bei:

  • Das Fenster stand mehrere Stunden in der Kipp-Stellung während der Versicherungsnehmer nicht in der Wohnung war. Es wurde in dieser Zeit durch das Fenster eingebrochen.
  • Der Versicherungsnehmer zieht die Wohnungseingangstür nur ins Schloss, ohne abzusperren, um in einem nahe gelegenen Restaurant zu Mittag zu essen. Danach besucht er noch eine Baustelle.
  • Der Versicherungsnehmer verlässt die Wohnung trotz brennender Kerze am Adventskranz für ca. 15 Minuten.
  • Der Versicherungsnehmer lässt die Fritteuse für ca. 15 Minuten unbeaufsichtigt zurück, es kommt zu einem Brand.

Besser ist es, wenn die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit den Schaden vollständig zahlt. Somit bräuchten Sie sich keine Gedanken über oben stehende Verhaltensweisen machen.

Da es eine Vielzahl an Tarifwerken im Bereich der Hausratversicherung gibt, welche auch viele Fallstricke aufweisen, helfe ich Ihnen gerne dabei den passenden Tarif für Ihre Bedürfnisse zu finden! Schreiben Sie mir hierzu einfach eine Nachricht.

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