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Riester-Rente

Sparen mit Förderung

So häufig, wie die Riester-Rente momentan in den Medien diskutiert wird, so unterschiedlich sind auch die Meinungen darüber und desto mehr Verunsicherung spüre ich bei den Mandanten. Daher hier die wichtigsten Punkte, auf die bei der Riester-Rente geachtet werden sollte:

Für wen lohnt sich die Riester-Rente?

Die Riester-Rente lohnt sich für (fast) jeden, der förderberechtigt ist.

Einzige Ausnahme: haben Sie heute schon die Gewissheit, dass Sie in der Rentenzeit auf staatliche Grundsicherung angewiesen sind, ist es unnötig zu Riestern. Die Riester würde in diesem Fall auf die Grundsicherung angerechnet werden!

Besser ist es, schon vorzeitig vorzusorgen, so dass die staatliche Grundsicherung für Sie im Alter keine Rolle spielt!

Wer ist förderberechtigt?

Unmittelbar förderberechtig sind unter anderem folgende Personenkreise:

  • Alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählen Arbeiter und Angestellte, Mütter während der ersten drei Jahre Kindererziehungszeit, Selbständige die den Pflichtbeitrag (Stand 2018 18,6 %), Minijobber auf 450 €-Basis, welche sich nicht von der Versicherungspflicht befreit haben,
  • Beamte,
  • Richter,
  • Berufssoldaten

Von mittelbar Förderberechtigten spricht man bei folgenden Personen:

Personen, die nicht zu oben genannten Personenkreis zählen, können auch Riestern, wenn Sie mit einer förderberechtigten Person verheiratet sind. Sie schließen dann einen „Rucksackvertrag“ ab, zahlen hierfür mind. 60 € pro Jahr und erhalten die gleiche Grundzulage wie der Förderberechtigte Ehepartner. Das bedeutet, dass z. B. auch Personen die in berufsständischen Versorgungswerken  versichert sind (wie z. B. Ärzte oder Anwälte) eine Riester-Rente abschließen können, wenn ihr Ehepartner förderberechtigt ist und ebenfalls eine Riester-Rente hat.

Welche staatlichen Förderungen gibt es bei der Riester-Rente?

Der Staat fördert die Riester-Rente mit Zulagen oder steuerlichen Vorteilen. Wichtig ist aber, dass die erhaltenen Zulagen auf die Steuervorteile angerechnet werden.

Zulagen gibt es wie folgt:

  • Die Grundzulage für die förderberechtigte Person beträgt 175 € (154,00 € vor 2018) jährlich
  • Die Kinderzulagen betragen pro Kind 185,00 € für Kinder, die bis zum 31.12.2007 geboren wurden,
  • Die Kinderzulagen betragen pro Kind 300,00 € für Kinder, die am 01.01.2008 oder später geboren wurden,
  • Berufseinsteiger bekommen eine zusätzliche Förderung von 200,00 €, wenn sie erstmalig eine Riester-Rente bis zum 25. Lebensjahr abschließen;

Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen sie von Ihrem sozialversicherungspflichtigem Vorjahreseinkommen 4 % wegsparen. Gemindert werden diese 4 % durch die Zulagen, auf die ein Anspruch besteht.

Beispiel:

  1. Eine Bürokauffrau hat in Teilzeit ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen 2017 von 20.000 € erzielt. Sie hat 2 Kinder (beide vor 2008 geboren). Somit müsste Sie folgenden Beitrag aufwenden, um in Genuss der vollen Förderung zu kommen:
    4 % von 20.000 € = 800 € (maximal 2.100 €!)
    800 € – Grundzulage von 175 € – Kinderzulage (2x 185 €) 370 € = 255 € jährlich
    Diese Dame müsste somit 21,25 € monatlich in eine Riester-Rente einzahlen, um eine Förderung von 545 € jährlich zu erhalten. Hier sind die Zulagen entscheidend, da der Steuervorteil hier nicht greift.
  1. Ein Diplomingenieur hat ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen von 65.000 € in 2017 erzielt. Er ist ledig und hat keine Kinder. Somit lautet die Berechnung für ihn wie folgt:
    4 % von 65.000 € = 2.600 € – somit greift die Maximalgrenze von 2.100 €!
    2.100 € – Grundzulage von 175 € = 1.925 €
    Der Herr müsste somit 160,42 € monatlich aufwenden, um die Grundzulage in Höhe von 175 € zu erhalten.
    Bei einem solchen Beispiel ist jedoch nicht die Zulage entscheidend, sondern der Steuervorteil:

Bei der Einkommensteuererklärung haben Sie dann die Möglichkeit, bis zu 2.100 € Beitrag (oder bis 2.160 € für verheiratete mit einem „Rucksackvertrag“) als Sonderausgabenabzug anzugeben. Dies vermindert ihr zu versteuerndes Einkommen und die Steuern, die Sie sich dadurch gespart haben, werden sogar im Einkommensteuerbescheid auf der ersten Seite ausgewiesen!

Beispiel:

Da sich bei der Bürokauffrau die Steuer nicht mehr auswirkt, betrachten wir nur noch den Diplomingenieur.

Dieser hat bei der Einkommensteuererklärung den vollen Beitrag von 2.100 € geltend gemacht. Somit vermindert sich dadurch seine zu zahlende Steuer um ca. 804 €. Diese 804 € vermindern sich noch um die Grundzulage, die dem Vertrag direkt gutgeschrieben wurde: 804 € – 175 € = 629 €. Diese 629 € erhält der Diplomingenieur als Steuerrückerstattung mit dem Einkommensteuerbescheid 2018. Somit hat auch dieser Herr eine staatliche Förderung von 38 %!

FAQ

Die Riester-Rente wird normalerweise als Rente monatlich ausgezahlt. Sie haben jedoch zu Beginn der Rentenzahlung die Möglichkeit, sich 30 % als Kapitalzahlung und den Rest als Rente auszahlen zu lassen. Beides wird zu 100 % zu ihrem dann gültigen, persönlichen Steuersatz versteuert.

Riester Renten werden seit 2018 zukünftig nicht mehr bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen voll angerechnet. Es wird ein Grundfreibetrag von 100 € monatlich für die Bezieher dieser Leistung gewährt. Ist eine Riester-Rente höher als 100 €, ist der übersteigende Betrag zu 30 % anrechnungsfrei.

Da die Riester-Rente staatlich gefördert wird, müssen Sie hier auch einige „Verhaltensregeln“ beachten!

  • Im Falle einer vorzeitigen Kündigung müssen alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
  • Im Falle des Todes kann der Vertrag auf den Ehepartner übertragen werden. Sollte dies nicht möglich sein, so kann das Vertragsguthaben minus den Zulagen an die Erben ausgezahlt werden.

Die Riester-Rente gibt es mittlerweile als

  • fondsgebundene Rentenversicherung,
  • kapitalbildende Rentenversicherung,
  • Fondsinvestment,
  • Bausparvertrag,
  • Banksparplan

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