
Berufshaftpflicht in der Gemeinschaftspraxis
In einer Gemeinschaftspraxis haften alle Partner gemeinsam: Auch für den Behandlungsfehler eines Kollegen steht jeder mit seinem Privatvermögen ein. Viele Berufsausübungsgemeinschaften sind dennoch mit getrennten Einzelverträgen versichert, die über Jahre gewachsen sind. Das ist nach § 95e SGB V zwar zulässig, solange keine angestellten Ärzte tätig sind, birgt aber Risiken: unterschiedliche Bedingungen und Summen, Streit zwischen Versicherern und Lücken bei Partnerwechseln oder Spätschäden. Sobald ein Arzt angestellt wird, ist ein gemeinsamer BAG-Vertrag mit höheren Mindestsummen sogar Pflicht. Im Beitrag erfahren Sie, welche Gefahren im Mehrvertragssystem lauern, wie die Überführung in einen gemeinsamen Vertrag gelingt und wie Sie Ihre Praxis sauber absichern. Eine individuelle Prüfung Ihrer Verträge bleibt dabei unerlässlich.























