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Krebs-Scan der HanseMerkur

Krebs-Versicherung anders gedacht

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Was ist anders an dem Krebs-Scan der Hanse Merkur gegenüber anderen Krebsversicherungen?

Während bei anderen Krebsversicherungen die versicherte Leistung ein Geldbetrag ist, welcher im Falle einer Krebserkrankung ab einem gewissen Stadium ausgezahlt wird, handelt es sich bei dem Krebs-Scan der Hanse Merkur eher um ein Vorsorgeprogramm zur Krebsfrüherkennung. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Blut­test pantum detect®, welcher anders als konventionell gestaltete Vorsorgeuntersuchungen mittels eines Bluttests spezielle Enzyme erkennt und dadurch betroffene Personen zur Abklärung des Verdachts und Lokalisation des Krebses an entsprechende Stellen weitergeleitet werden.

Krebs-Scan im Überblick

  • Jährlicher PanTum Detect® Bluttest zur Früherkennung einer möglichen Krebserkrankung

  • Im Verdachtsfall: Bildgebendes Verfahren zur Lokalisierung des Krebses (MRT oder PET/CT)

  • 100% Kostenübernahme Behandlung für Chefarzt und Onkologen (

  • 100% Kostenübernahme für Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmer (Alternativ 75,- € Krankenhaustagegeld)

  • Kurtagegeld von 75,- € bis zu 42 Tage

  • Weitere Zusatzleistungen wie zum Beispiel Arzt-Termin-Service, Ärztliche Zweitmeinung

Warum ein zusätzliches Vorsorgeprogramm neben den gesetzlichen Früherkennungen sinnvoll ist.

Früherkennung von Krebs kann schlichtweg Leben retten! Je früher eine Erkrankung entdeckt wird, umso besser ist die Heilungschance! 

Leider gibt es in Deutschland nur für ca. 45 % der Krebsarten gesetzliche Vorsorgeprogramme. Diese wären zum Beispiel 

für Frauen

  • Ab dem 20. Lebensjahr eine jährliche Untersuchung zur Entdeckung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane;
  • Ab dem 30. Lebensjahr eine jährliche Untersuchung zur Erkennung von Brustkrebs;
  • Ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs und alle drei Jahre eine Untersuchung zur Bestimmung von Gebärmutterhalskrebs;
  • Ab dem 50 bis 54. Lebensjahr eine jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs;
  • Ab dem 50 bis 69. Lebensjahr alle 2 Jahre eine Untersuchung zur Feststellung von Brustkrebs mit Mammografie-Screening;
  • Ab dem 55. Lebensjahr erweiterte Untersuchung auf Darmkrebs

 

Für Männer

  • Ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre eine Untersuchung zur Erkennung von Hautkrebs;
  • Ab dem 45. Lebensjahr eine jährliche Untersuchung zur Entdeckung von Prostatakrebs;
  • Ab dem 50. Lebensjahr eine jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs;

Weitere Erkrankungen werden häufig erst entdeckt, sobald Krebs zu erkennen ist oder dadurch Symptome verursacht.

Quelle: HanseMerkur

Warum ist Krebsfrüherkennung bei Männern und Frauen so wichtig?

Durch die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen besteht die Möglichkeit, eine Krebserkrankung entweder zu verhindern oder in einem frühen Stadium zu erkennen. Ein frühzeitiger Beginn der Behandlung erhöht die Heilungschancen und reduziert die Sterblichkeitsrate. Zudem können Patienten in einem frühen Krankheitsstadium oft mit Therapien behandelt werden, bei denen die Nebenwirkungen geringer sind. Die konkreten Vorteile einer Früherkennungsuntersuchung sind jedoch abhängig von der Art des Krebses, der untersucht wird. 

Quelle: HanseMerkur

Was leistet der HanseMerkur Krebs-Scan?

Mit dem HanseMerkur Krebs-Scan können Sie jedes Jahr einmal den Bluttest PanTum Detect® durchführen lassen. Dieser kann schon in relativ frühen Stadien Enzyme im Blut nachweisen, die bereits in symptomlosen Phasen bei vielen Tumoren vermehrt gebildet werden. Sollte es einen Anfangsverdacht geben, so leistet der Krebs-Scan die weitergehenden Untersuchungen mit Bildgebenden Verfahren wie ein MRT oder PET/CT. Diese Untersuchungen dienen zur Abklärung und Lokalisation des Tumors oder Ausschluss einer solchen Erkrankung. 

Daneben werden auch folgende Leistungen erbracht:  

  • Übernahme der Kosten für einen Krebsspezialisten 
  • Übernahme der Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer oder Krankenhaustagegeld 
  • Transportkosten bei Gehunfähigkeit 
  • Kurtagegeld 
  • Durchgehende Betreuung – telefonisch oder online 

Wie funktioniert der Bluttest PanTum detect®?

Der PanTum Detect® identifiziert bestimmte Enzyme mit den Namen DNaseX (Apo 10) und TKTL1 im Blut, die bei zahlreichen Tumoren in erhöhter Menge produziert werden – selbst in den frühen, symptomfreien Stadien. Somit liefert der Bluttest einen Anhaltspunkt für das mögliche Vorhandensein eines Tumors. Dieser anfängliche Verdacht wird durch hochmoderne bildgebende Verfahren wie PET/CT oder MRT bestätigt.

Fazit

Mit dem HanseMerkur Krebs-Scan können Sie jedes Jahr einmal den innovativen Test PanTum Detect® durchführen lassen. Dieser kann schon bereits in frühen Stadien spezielle Enzyme im Blut nachweisen, die schon in symptomlosen Phasen bei vielen Tumoren vermehrt gebildet werden. Sollte es einen Anfangsverdacht geben, so leistet der Krebs-Scan die weitergehenden Untersuchungen mit Bildgebenden Verfahren wie ein MRT oder PET/CT. Diese Untersuchungen dienen zur Abklärung und Lokalisation des Tumors oder Ausschluss einer solchen Erkrankung. Somit ist der Krebs-Scan das ergänzende Programm zur Krebsfrüherkennung und steigert somit in den meisten Fällen die Chancen auf Heilung.

Fragen und Antworten

Ja. Folgende Gesundheitsfrage muss mit „Nein“ beantwortet werden könne, ansonsten ist eine Aufnahme nicht möglich: 

„Besteht derzeit eine Krebserkrankung (bösartige Neubildung) oder ein Hirntumor (auch gutartig) bzw. ist eine solche Erkrankung nicht seit mindestens 5 Jahren vollständig ausgeheilt oder ist aufgrund eines Verdachts auf eine solche Erkrankung eine Untersuchung angeraten bzw. steht ein Untersuchungsergebnis aus?“

Nein, nach Abschluss der Versicherung können Sie einen Termin bei den entsprechenden Blutentnahmestellen vereinbaren. 

Der Bluttest wird von der HanseMerkur über den Krebs-Scan einmal pro Jahr bezahlt. 

PanTum Detect® konnte nachweislich im Rahmen einer bisherigen Studie Hinweise darauf geben, dass bei 8 von 10 auffälligen Blutuntersuchungen, ein bildgebendes Verfahren (wie PET/CT, MRT) zur Bestätigung eines Verdachts auf einen vorhandenen oder entstehenden Tumor sinnvoll war. 

Der Bluttest alleine trifft keine endgültige Aussage. Wichtig ist bei einer positiven Rückmeldung, dass danach abgeklärt wird ob und wo sich eventuell eine Erkrankung im Körper befindet. Somit gibt es den Bluttest nur als Versicherungsmantel, der die Abklärung so lange wie nötig begleitet. 

Der Bluttest ersetzt nicht die Krebs-Vorsorgeprogramme bei den Ärzten. Jährlich werden etwa 45 % der neu aufgetretenen Krebserkrankungen durch die bestehenden Vorsorge-Maßnahmen erkannt. Etablierte Angebote zur Krebsfrüherkennung sollten unbedingt weiterhin wahrgenommen werden. Krebs-Scan ist die bestmögliche Ergänzung dieser Angebote. 

Ausschlusskriterien für PanTum Detect®

 

  1. Krebserkrankung
  • Tumor- und Krebserkrankungen, die in irgendeiner Art behandelt wurden (Operation, Radiotherapie, Chemotherapie, Hormontherapie, Immuntherapie, etc.) -> frühestens 5 Jahre nach erfolgreicher Heilung möglich
  • Leukämie, Myeloproliferative Neoplasie (MPN) und Myelodysplastisches Syndrom (MDS) -> frühestens 5 Jahre nach erfolgreicher Heilung möglich

 

  1. Infektiöse Entzündung (innerhalb der letzten 7 Tage)
  • Erkältung
  • Fieber
  • Blasenentzündung

 

  1. Weitere Erkrankung / Verletzung (innerhalb der letzten 8 Wochen)
  • Gürtelrose (Akuter Herpes Zoster)
  • Verletzung / Wunde z.B. Knochenbrüche, tiefe Schnittwunden (tiefer 0,5 cm und/oder größer 1 cm), Schürfwunde (größer 5 cm Durchmesser), offene Wunde, Prellung, Bänderriss, Blut im Stuhl, Blut im Urin, Hiatushernie/Hiatusbruch, Leistenhernie/Leistenbruch
  • Operation / Eingriff z. B. Spiegelungen; Zahnbehandlungen, bei denen Gewebe verletzt wurde

 

  1. Sonstiges
  • Impfung jeglicher Art (innerhalb der letzten 4 Wochen)
  • Tätowierung (innerhalb der letzten 8 Wochen)
  • Kontrastmittel, bspw. bei MRT (innerhalb der letzten 4 Wochen)

 

  1. Medikamente (innerhalb der letzten 8 Wochen)
  • Immunsuppressiva: Cortison-Tabletten/-Injektion/-Inhalation (mehr als 5mg/Tag), nach Transplantation, Ixekizumab / Taltz
  • GM-CSF (Immunstimulanz)
  • Amygdalin (ist in Präparaten aus Aprikosenkernen enthalten)

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Erstinformation

Ich freue mich Sie als Interessent begrüßen zu dürfen. Gemäß § 15 VersVermV möchte ich Ihnen mit
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Tätigkeitsart: Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
Erlaubnisbehörde: IHK für München und Oberbayern
80323 München
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Telefon 089 5116-0
Telefax 089 5116-306
www.muenchen.ihk.de
Registernummer: D-3B3X-2VW5F-86
Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon 030 20308-0, Telefax 030 20308-1000
www.vermittlerregister.info
Schlichtungsstellen: Versicherungsombudsmann
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann private Krankenund
Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Berufsrechtliche Regelungen sind insbesondere:
§ 34 d Gewerbeordnung
§§ 59 – 68 VVG
VersVermV
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juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Unsere Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Art und Quelle der Vergütung
Die Vergütung unserer Tätigkeit erfolgt als:
 in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen
Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
 konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
 Kombination aus beidem.
Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten,
welche eventuell vermittelt werden.
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Beschwerden sind in Textform an die Geschäftsleitung zu richten und werden im Rahmen unseres
Beschwerdemanagements unverzüglich bearbeitet.
Transparenzverordnung (TVO)
Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene
Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Nachhaltigkeit ist für uns ein wichtiges Thema!
Daher beraten wir unsere Kunden unter anderem auch zu nachhaltigen Kapitalanlagen bei den von
uns vermittelten Produkten individuell und persönlich.
Aktuell können diese gut bei fondsgebundenen Produkten durch die Auswahl von ESG-konformen
Investmentfonds dargestellt werden. Im Rahmen der individuellen Beratung weisen wir auf
erkennbare Vor- bzw. Nachteile hin.
Bei sonstigen Versicherungsprodukten ist derzeit die Betrachtung der nachhaltigen Kapitalanlage im
Hinblick auf deren Kapitalstock häufig noch nicht möglich.
Für die Vermittlung von nachhaltigen Kapitalanlagen erhalten wir -und vergüten- regelmäßig die
gleichen Vergütungssätze wie für andere Kapitalanlagen auch.