Baum stürzt auf Wohngebäude – Wer zahlt den Schaden?

Alles über Bäume auf Ihrem oder dem Nachbarn seinem Grundstück

Aus der Rubrik: Hausbesitzer fragen...

Wenn ein Baum auf ein Gebäude stürzt, sind die Schäden oft erheblich – sei es durch einen heftigen Sturm, Fäulnis oder andere Ursachen. Schnell stellen sich dann die Fragen:
Wer haftet? Welche Versicherung zahlt den Schaden – und wie hoch?

Gerade als Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks ist es wichtig, sich mit den richtigen Versicherungen vor finanziellen Risiken zu schützen. In diesem Beitrag erkläre ich als unabhängige Versicherungsmaklerin, wie Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung in verschiedenen Schadensszenarien greifen – und worauf es wirklich ankommt.

Szenario 1: Ihr Baum stürzt durch Sturm auf Ihr eigenes Wohngebäude

✔ Was ist versichert?

Wenn ein gesunder Baum durch einen Sturm (ab Windstärke 8, also ca. 62 km/h) auf Ihr Wohngebäude fällt, greift Ihre Wohngebäudeversicherung.

Diese übernimmt in der Regel:

  • Die Reparaturkosten am Dach, an Fassaden oder Fenstern

  • Aufräum- und Entsorgungskosten des Baumes (je nach Tarif)

  • Eventuell entstehende Folgekosten (z. B. Mietausfall oder Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit)

💡 Tipp 1: Achte bei deiner Wohngebäudeversicherung auf eine gute Tarifauswahl mit umfangreichen Nebenkostenregelungen – besonders bei Aufräumarbeiten und Wiederherstellung.

💡 Tipp 2: Um Ärger in der Schadenregulierung zu vermeiden verzichten viele gute Tarife auf eine Mindestwindstärke. Dies vermeidet Streitigkeiten mit der Versicherung, ob nun Windstärke 8 vorlag oder nicht. 

Szenario 2: Ihr Baum fällt ohne Sturmeinwirkung auf Ihr eigenes Gebäude

Beispiel: Der Baum war morsch oder krank, kippte bei Windstärke 5 (kein Sturm) oder sogar bei völliger Windstille um.

✖ In der Basisdeckung nicht versichert

In diesem Fall handelt es sich nicht um einen klassischen Sturmschaden, weshalb viele Standard-Wohngebäudepolicen nicht leisten.

✅ Lösung: Erweiterte Tarife mit „Unbenannten Gefahren“ und/oder ohne Windstärkenbegrenzung

Einige moderne Wohngebäudeversicherungen bieten deutlich erweiterten Schutz – z. B. durch:

  • den Einschluss unbenannter Gefahren,

  • sowie Tarife, die auch ohne Mindestwindstärke Schäden durch umgestürzte Bäume übernehmen.

Diese Tarifoptionen decken plötzlich und unvorhersehbar eintretende Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind – etwa:

  • das Umstürzen eines gesunden Baumes ohne Sturmeinwirkung

  • Materialfehler, Tierverbiss oder vergleichbare seltene Schadensursachen

➡️ Empfehlung: Wer ein Grundstück mit älteren, hohen oder exponierten Bäumen besitzt, sollte gezielt nach solchen Tarifen fragen. Wir helfen gern dabei, passende Lösungen mit erweitertem Schutz für Ihr Objekt zu finden – auch ohne Windstärkenbegrenzung.

Szenario 3: Ihr Baum fällt auf das Nachbarhaus

Jetzt wird es heikel: Sobald Dritte betroffen sind, stellt sich die Frage nach der Haftung.

🔒 Die Haftpflichtversicherung greift – aber nur bei Verschulden

Wenn Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind (z. B. einen offensichtlich morschen Baum nicht entfernt haben), haften Sie persönlich für den entstandenen Schaden.

In diesem Fall ist Ihre private Haftpflichtversicherung oder – bei vermieteten oder unbebauten Grundstücken – die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zuständig.

Aber Achtung: Die Haftpflichtversicherung leistet nur bei tatsächlichem Verschulden, das auch nachgewiesen werden muss.

Wichtig: Die Haftpflichtversicherung ersetzt nur den Zeitwert!

Viele Betroffene gehen davon aus, dass die Versicherung den Neuwert des geschädigten Gebäudeteils ersetzt – das ist jedoch nicht der Fall:

Die Haftpflichtversicherung leistet:

  • Zeitwertentschädigung (also Neuwert abzüglich Alter, Abnutzung, Zustand)

  • Keine Neuwertentschädigung

  • Kein Ersatz für ideelle Werte 

➡️ Beispiel: Wird ein 30 Jahre altes Carport zerstört, erhalten Sie nur den Zeitwert, also den Betrag, den das Carport zum Zeitpunkt des Schadens „noch wert“ war – nicht das, was es neu kosten würde.

Szenario 4: Baum vom Nachbarn fällt auf Ihr Wohngebäude

Hier wird es für viele Hausbesitzer besonders unübersichtlich. Grundsätzlich gilt:

✔ Bei Sturm: Eigene Wohngebäudeversicherung zahlt

Wurde der Baum durch Sturm oder andere versicherte Naturgefahren (z. B. Blitz, Hagel) auf Ihr Haus geschleudert, zahlt Ihre eigene Wohngebäudeversicherung.

✔ Bei Nachlässigkeit des Nachbarn: Haftpflicht greift – unter Einschränkungen

Ist der Baum z. B. krank, tot oder war offensichtlich schlecht gepflegt, könnte der Nachbar haftbar gemacht werden. Dann:

  • Zahlt seine Haftpflichtversicherung

  • Aber auch hier wird nur der Zeitwert ersetzt!

  • Ein eventueller Regress erfolgt häufig durch Ihre Gebäudeversicherung gegenüber dem Nachbarn bzw. dessen Versicherer

💡 Tipp: Machen Sie bei Schaden möglichst früh Fotos, dokumentieren Sie Umstände (z. B. Windverhältnisse, Zustand des Baumes) und holen Sie ggf. eine schriftliche Einschätzung eines Gutachters ein.

Kurzübersicht: Wer zahlt wann – und wie viel?

Szenario Wohngebäudeversicherung Haftpflichtversicherung Leistung
Baum stürzt durch Sturm auf eigenes Haus ✅ Ja (ab Windstärke 8) ❌ Nein Neuwert + Nebenkosten (je nach Tarif)
Baum stürzt ohne Sturm auf eigenes Haus ✅ Nur mit „unbenannten Gefahren“ ❌ Nein Neuwert, falls versichert
Eigener Baum fällt auf Nachbargebäude ❌ Nein ✅ Ja, bei Verschulden Zeitwert
Nachbars Baum fällt auf eigenes Haus (bei Sturm) ✅ Ja ✅ Ja, bei Verschulden des Nachbarn Neuwert (eigene), Zeitwert (gegnerisch)

Fazit: So sichern Sie sich richtig ab​

Basisdeckung reicht oft nicht aus – prüfen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung auf moderne Tarifbausteine wie „Unbenannte Gefahren“.

Haftpflicht zahlt nur bei Verschulden und zum Zeitwert – es kann also auch mit Versicherung zu finanziellen Lücken kommen.

Dokumentieren Sie Ihre Baumpflege – durch Sichtkontrollen, Baumgutachten oder einfache Foto-Dokumentationen können Sie Haftungsfragen vorbeugen.

Als unabhängige Versicherungsmaklerin analysiere ich Ihre bestehenden Policen, decke Deckungslücken auf und finde maßgeschneiderte Lösungen, die Sie wirklich schützen – besonders bei Risiken wie umstürzenden Bäumen.

Fragen und Antworten

Wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 (ab ca. 62 km/h) hatte und der Baum dadurch auf Ihr Gebäude stürzt, zahlt in der Regel Ihre Wohngebäudeversicherung. Sie übernimmt die Kosten für Reparatur, Aufräumarbeiten und ggf. Nebenkosten – je nach Tarifvereinbarung.

In der Basisdeckung nein. Wenn ein Baum ohne Sturmeinwirkung umstürzt (z. B. durch Fäulnis, plötzlichen Bruch), besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.
➡️ Ausnahme: Ihre Wohngebäudeversicherung enthält den Zusatz „unbenannte Gefahren“ – dann kann auch dieser Schaden versichert sein.

  • Wohngebäudeversicherung: Zahlt in der Regel den Neuwert (Wiederherstellung in gleicher Art und Güte).

  • Haftpflichtversicherung: Zahlt nur den Zeitwert, also den Wert des beschädigten Teils abzüglich Alter und Abnutzung. Dadurch kann eine finanzielle Lücke entstehen, wenn z. B. ein altes Carport oder Dach neu aufgebaut werden muss.

Ja. Sie unterliegen der Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet: Sie müssen in zumutbaren Abständen prüfen (lassen), ob Ihre Bäume standfest und gesund sind. Bei Krankheit oder erkennbarer Bruchgefahr sollten Sie handeln – sonst kann bei Schäden Ihre Haftpflichtversicherung den Schutz verweigern.

In der Regel zahlt Ihre eigene Wohngebäudeversicherung, insbesondere bei Sturmschäden.
Hat der Nachbar jedoch seine Sorgfaltspflicht verletzt (z. B. morscher Baum nicht entfernt), haftet seine Haftpflichtversicherung – allerdings nur zum Zeitwert. Ihre Versicherung kann in solchen Fällen Regress beim Verursacher nehmen.

Wenn Sie keine Schuld trifft (z. B. bei Sturm), haften Sie in der Regel nicht. Der Schaden wird dann über die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters reguliert.
Falls Sie den Vorfall verschuldet haben (z. B. durch unterlassene Baumpflege), greift Ihre private Haftpflichtversicherung oder die Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung – allerdings auch hier nur zum Zeitwert des beschädigten Autos.

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