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Artikel über fahrbare Maschinen in "Die Versicherungspraxis"

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Hier findet ihr meinen Artikel über die Versicherung von fahrbaren Maschinen in "Die Versicherungspraxis" der Ausgabe Mai 2024.

Mehr zum Thema Maschinenbruchversicherung findet ihr übrigens auch hier!

Fahrbare Maschinen: Darauf müssen Sie bei der Absicherung achten!

Fahrbare Maschinen spielen in vielen Branchen eine entscheidende Rolle, sei es in der Landwirtschaft, im Bauwesen, im Transportwesen oder in der Logistik.


Diese mobilen Arbeitsgeräte sind oft das Rückgrat vieler Unternehmen und ermöglichen es ihnen, efzient zu arbeiten und ihre Produktivität zu steigern. Doch die Mobilität dieser Maschinen birgt auch besondere Risiken, die Unternehmen in Betracht ziehen sollten. Eine Maschinenbruchversicherung kann hierbei einen unverzichtbaren Schutz bieten.


Die Liste der versicherbaren fahrbaren Maschinen ist lang. Angefangen von landwirtschaftlichen Maschinen wie zum Beispiel Erntemaschinen oder Feldhäcksler über Baumaschinen wie Bagger, Radlader oder Walzen bis hin zu Sondermaschinen wie Pistenraupen.
Diese Maschinen sind täglich zahlreichen Gefahren ausgesetzt, sei es durch den harten Einsatz auf Baustellen, die Belastungen während des Transports oder die Beanspruchung bei landwirtschaftlichen Arbeiten. Mechanische Defekte, Kollisionen, Diebstähle oder Naturkatastrophen wie Stürme können zu schwerwiegenden Schäden führen und den Betrieb erheblich beeinträchtigen.


Eine Maschinenbruchversicherung für fahrbare Maschinen bietet Unternehmen einen umfassenden Schutz gegen diese Risiken. Im Falle eines Schadens übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Maschine. Dies kann nicht nur die finanziellen Belastungen für das Unternehmen mindern, sondern auch die Wiederherstellung des Betriebs beschleunigen.

Damit Unternehmer einen Überblick bekommen, worauf bei einer Maschinenversicherung besonders zu achten ist, habe ich Ihnen hier vier Punkte zusammengestellt.

Punkt 1: richtige Deklaration der versicherten Sachen


In der Regel wird bei der Versicherung von fahrbaren Maschinen die traditionelle Einzelaufzeichnung verwendet, wobei einzelne Maschinen durch ein Maschinenverzeichnis versichert werden. Alle Maschinen, die versichert werden sollen, werden im Verzeichnis mit den wichtigen technischen Daten der Maschine aufgelistet.


Zusätzliche Geräte wie der Universalgreifer eines Baggers oder auch Reserveteile müssen explizit in der Versicherungspolice aufgeführt und in die Versicherungssumme einbezogen werden, um abgedeckt zu sein. Andernfalls sind sie nicht versichert. In modernen Produkten sind bereits pauschale Erstrisikosummen von beispielsweise 10.000 bis 30.000 € enthalten und automatisch abgesichert, auch wenn diese nicht einzeln aufgeführt sind. Sollte Ihre Police älter sein empfiehlt es sich die Aktualität der Bedingungen zu prüfen.

Punkt 2: die Versicherungssumme

Die Maschinenversicherung orientiert sich in der Preisgestaltung in der Regel am Listenpreis der Hersteller zuzüglich weiterer Kosten wie Verpackung, Fracht, Zölle oder Montage. Bei vielen Maschinen wird dieser Listenpreis aber nicht gezahlt, da Rabatte bei Neugeräten je nach Maschine von 30 % bis 40 % üblich sind. Müssen dann auch noch Zusatzgeräte berücksichtigt werden, kann sich die Versicherungssumme deutlich erhöhen.

Wo ist hierbei das Problem?

Die Maschinenversicherung ist grundsätzlich auf Basis des Zeitwerts konzipiert. Bei einem Totalschaden wird daher der Zeitwert erstattet. Dies führt nicht selten bei Kunden zu Frust, die einen Listenpreis zzgl. Bezugskosten angeben müssen, sich dadurch eine
Versicherungssumme bildet, welche für die Prämie relevant ist und im Totalschadenfall dennoch nur den Zeitwert gezahlt wird.
Daher ist der ein oder andere Unternehmer verleitet, einen geringeren Listenpreis anzugeben, um Prämie zu sparen. Dies rächt sich jedoch spätestens im Schadenfall, wenn die Unterversicherung auf die Schadenszahlung angerechnet wird.

Die Berechnung der Prämie auf Neuwertbasis kann damit erklärt werden, dass die Maschinenversicherung als Absicherung für Reparaturkosten dient – und Reparaturkosten werden immer zum Neuwert berechnet. Das Hauptziel der genauen Wertermittlung ist es, eine Unterdeckung zu vermeiden und somit einen Abzug bei der Schadensregulierung und eine verzögerte Schadenbearbeitung zu verhindern. Dies bedeutet jedoch gleichzeitig, dass es Aufgabe des Versicherungsnehmers ist, den Versicherungswert zu bestimmen.
Um dennoch auf die Kundenwünsche einzugehen haben verschiedene Versicherer auch hier alternative Tarife erarbeitet. Bei diesen Tarifen soll die Versicherungssumme dem Kaufpreis entsprechen und nicht dem Neuwert oder Listenpreis. Für neue Maschinen wird der Kauf- oder Lieferpreis aus der Anschaffungsrechnung, zusätzlich zu den Bezugskosten, als Basis genommen. Bei gebrauchten Maschinen wird der
marktübliche Wiederbeschaffungswert im Neuzustand als Grundlage für die Versicherungssumme verwendet. Dies kann je nach Tarif zu einer Beitragsersparnis führen.

Punkt 3: Unterschiede in den Deckungsvarianten


Bei der Maschinenversicherung für fahrbare Geräte gibt es normalerweise drei verschiedene Deckungsvarianten:


Die umfassendste Deckung ist die Maschinenvollversicherung (Allgefahrendeckung). Neben Gefahren wie Feuer, Blitzschlag, Explosion, Kurzschluss, Überschwemmung, Diebstahl oder Glasbruchschäden sind auch Unfallereignisse, Vandalismus und innere Betriebsschäden
mitversichert. Zu diesen inneren Betriebsschäden zählen Beschädigungen der Maschine unter anderem durch Bedienfehler. Schadenbeispiel: durch einen Bedienfehler an einem Minibagger auf einer Baustelle ist ein Hydraulikzylinder bei Aushubarbeiten beschädigt worden. Schadenkosten Ersatzteil sowie Aus- und Einbau: 3.000 € netto.

Des Weiteren unterteilt man die Maschinenversicherung für fahrbare Maschinen auch ähnlich der KFZ-Versicherung in Voll- und Teildeckung:
Die Maschinenvollversicherung kann zum einen auch ohne innere Betriebsschäden abgeschlossen werden. Dann wären Punkte wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überstrom oder
Überspannung, somit ausgeschlossen. Folgeschäden sollten hingegen versichert sein. Schadenbeispiel: Ein Radlader eines Baumaschinenverleihs ist infolge eines Bedienfehlers (Nichtbefolgung der Einweisung) umgestürzt. Der Radlader musste daraufhin geborgen, abtransportiert und repariert werden. Gesamtschaden 6.000 € netto. Der Schaden ist in diesem Fall zwar durch einen Bedienfehler entstanden, der Folgeschaden (Umfallen) ist dabei jedoch versichert. Der Schaden des Hydraulikzylinders wäre in diesem Falle nicht
übernommen worden. Der Ausschluss der inneren Betriebsschäden kann dem Unternehmer in diesem Fall zu ca. 30 % Prämienersparnis
verhelfen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Maschinen ab einer gewissen Laufleistung anfällig für solche Schäden werden.


Daneben gibt es noch die Maschinenteilversicherung. Hier sind neben den inneren Betriebsschäden nun auch Unfallschäden ausgeschlossen. Versichert sind dabei Gefahren wie Feuer, Sturm, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub sowie Schäden an der Verglasung. Diese Aufzählung ist
abschließend. Was nicht erwähnt ist, ist auch nicht versichert! Dies kann nochmals zu einer deutlichen Prämienersparnis führen und wird von Versicherern häufig für Maschinen angeboten, die Aufgrund des Alters keine Volldeckung mehr erhalten.

Punkt 4: zusätzliche vertragliche Regelungen


Viele neue Pauschaldeklarationen haben bereits eine Neuwertentschädigung für neue Maschinen innerhalb der ersten 12-24 Monate inbegriffen. Achten Sie aber bitte auch auf die weiteren Vereinbarungen wie zum Beispiel die Regelung zur grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls, einer eventuell benötigten GAP-Deckung oder auch Kosten für eine vorläufige Wiederinstandsetzung. Ein gewerblicher Baumaschinenverleih sollte außerdem unbedingt darauf achten, dass die gewerbliche Vermietung mit nicht genannten Fahrern eingeschlossen ist. Dies ist bei einigen Versicherern gar nicht möglich.

Fazit

 

Die Auslagerung von Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungen für defekte Maschinen auf einen Versicherer ist durch eine Maschinenversicherung möglich und macht das Risiko des Unternehmers kalkulierbar.

Darüber hinaus bietet die Maschinenbruchversicherung oft eine Deckung für die Folgekosten eines Maschinenausfalls. Dazu gehören auch die Kosten für die vorübergehende Anmietung von Ersatzmaschinen. Diese zusätzlichen Leistungen können den finanziellen Schlag eines Maschinenausfalls abfedern und das Unternehmen vor größeren wirtschaftlichen Verlusten bewahren.

Besonders wichtig ist die Mobilität dieser Maschinen. Eine mobile Maschine, die ausfällt, kann nicht nur den direkten Betrieb beeinträchtigen, sondern auch Auswirkungen auf andere Arbeitsprozesse und Projekte haben. Eine schnelle Reparatur oder Ersatzbeschaffung ist daher oft entscheidend, um Produktionsausfälle zu minimieren und Kundenverluste zu vermeiden.

Nehmen wir zum Beispiel ein Bauunternehmen, das auf schwere Baumaschinen angewiesen ist. Dieses Unternehmen erleidet einen schwerwiegenden Unfall, bei dem ein Bagger erheblich beschädigt wird. Dank der Maschinenbruchversicherung kann das Unternehmen die Kosten für die Reparatur decken und gleichzeitig einen Ersatzbagger mieten, um die Bauarbeiten fortzusetzen. Dadurch können nicht nur Verzögerungen im Bauprozess vermieden, sondern auch potenzielle Vertragsstrafen seitens der Kunden umgangen werden.

Trotz dieser offensichtlichen Vorteile ist die Maschinenbruchversicherung für fahrbare Maschinen in vielen Unternehmen noch immer unterrepräsentiert. Einige Unternehmer mögen die Risiken eines Maschinenausfalls unterschätzen oder glauben, dass ihre Maschinen robust genug sind, um keinen Schutz zu benötigen. Doch die Realität zeigt, dass selbst die besten Maschinen anfällig für Ausfälle sind.

In einer Zeit, in der Mobilität ein entscheidender Faktor für den Erfolg vieler Unternehmen ist, ist die Maschinenbruchversicherung für fahrbare Maschinen ein unverzichtbares Instrument, um diese wertvollen Arbeitsgeräte zu schützen und die Geschäftskontinuität zu gewährleisten. Indem sie sich gegen diese Risiken absichern, können Unternehmen nicht nur ihre finanzielle Stabilität wahren, sondern auch langfristig erfolgreich sein.

Mehr zum Thema Versicherungen für den Betrieb findet ihr übrigens auch hier!

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