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Kindernachversicherung in der PKV: Die 3 häufigsten Fehler bei Eltern
Wenn Eltern privat krankenversichert sind und ihr Baby auf die Welt kommt, steht eine wichtige Entscheidung an: die Kindernachversicherung in der PKV. Sie klingt nach reiner Formsache – ist aber an entscheidenden Stellen alles andere als trivial. Aus meiner über 20-jährigen Beratungspraxis als Versicherungsmaklerin weiß ich: Genau bei der Nachversicherung des Kindes in der privaten Krankenversicherung passieren Fehler, die Familien später teuer zu stehen kommen können.
In diesem Beitrag erfährst du, was die Kindernachversicherung genau bedeutet, welche Frist du unbedingt einhalten musst – und welche drei Fehler ich als Maklerin in der Praxis am häufigsten sehe.
Was ist die Kindernachversicherung in der PKV?
Die Kindernachversicherung ist ein gesetzlich verankertes Recht (§ 198 VVG), das Neugeborene privat krankenversicherter Eltern absichert – und zwar
ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge, selbst wenn das Kind bereits bei der Geburt krank oder behindert ist.
Damit die Kindernachversicherung greift, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestens ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens drei Monaten privat krankenvollversichert sein.
- Der Antrag auf Nachversicherung muss spätestens zwei Monate nach der Geburt beim Versicherer eingehen.
- Das Kind kann grundsätzlich in jeden Tarif des Versicherers aufgenommen werden, der zum Zeitpunkt der Antragstellung für Neugeborene angeboten wird – unabhängig vom eigenen Gesundheitszustand.
Klingt erst einmal entspannt – und genau das ist die Gefahr. Denn die eigentlichen Weichen für den lebenslangen Versicherungsschutz des Kindes werden oft schon vor der Geburt oder direkt danach gestellt, häufig ohne dass den Eltern die langfristige Tragweitebewusst ist.
Fehler 1: Beim Versicherungsschutz fürs Kind sparen – „kann man ja später aufstocken"
Der mit Abstand häufigste Fehler bei der Kindernachversicherung: Eltern wählen für ihr Kind einen schlankeren Tarif als nötig – etwa ohne Einbettzimmer, ohne Chefarztbehandlung, ohne hochwertige Zahnstaffel oder mit eingeschränkten Leistungen bei Heilmitteln wie Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie.
Die Gedankengänge dahinter kenne ich aus zahllosen Beratungsgesprächen:
• „Das Kind ist doch gesund, das brauchen wir nicht.“
• „Wenn wir merken, dass wir mehr brauchen, stocken wir später einfach auf.“
• „Den Rest zahlen wir im Zweifel selbst – das wird schon nicht so teuer.“
Das Problem: Diese Annahme funktioniert nur, solange das Kind gesund bleibt. Stellt sich im Laufe der Kindheit eine chronische Erkrankung heraus – Allergien, ADHS, eine Stoffwechselerkrankung, eine psychische Erkrankung oder eine Entwicklungsstörung mit dauerhaftem Therapiebedarf – ist eine spätere Aufstockung des PKV-Tarifs in aller Regel nur noch mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich. Genau diese Prüfung wird der Versicherer angesichts der bestehenden Diagnose mit hoher Wahrscheinlichkeit ablehnen oder nur mit erheblichen Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen versehen.
Das bedeutet konkret: Die Familie bleibt dauerhaft auf dem Leistungsniveau sitzen, das beider Geburt gewählt wurde – obwohl der tatsächliche Bedarf inzwischen deutlich höherliegt. Heilmittel, Hilfsmittel oder stationäre Wahlleistungen müssen dann oft über viele Jahre privat zugezahlt werden, was bei chronischen Erkrankungen schnell mehrere Tausend Euro pro Jahr ausmachen kann.
Meine Empfehlung: Bei der Kindernachversicherung lohnt es sich, einmalig in das beste verfügbare Leistungspaket zu investieren – auch wenn die Beitragsdifferenz im ersten Moment unnötig hoch erscheint. Die Beiträge für Kinder sind ohnehin vergleichsweise niedrig, sodass der Unterschied zwischen einem mittleren und einem sehr guten Tarifmeist nur wenige Euro im Monat ausmacht. Diese „Versicherung gegen das Risiko, später nicht mehr aufstocken zu können“ ist eine der besten Investitionen, die Eltern für ihr Kind treffen können.
Fehler 2: Kind bleibt in der GKV-Familienversicherung – und die spätere Heirat wird zur Falle
Dieser Fehler bei der Kindernachversicherung betrifft vor allem unverheiratete Paare, bei denen ein Elternteil privat und der andere gesetzlich krankenversichert ist.
Häufige Ausgangslage: Der gesetzlich versicherte Elternteil hat Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV. Das Kind wird also – aus Bequemlichkeit oder weil es zunächst der einfachere und kostengünstigere Weg scheint – über diesen Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. Die Zwei-Monats-Frist für die Kindernachversicherung in der PKV verstreicht ungenutzt, schließlich „ist das Kind ja ohnehin abgesichert“.
Jahre später heiraten die Eltern. Und genau hier entsteht das Problem: Sobald die Familienversicherung in der GKV durch die Heirat oder andere Umstände nicht mehr möglich ist – etwa weil das Familieneinkommen die Einkommensgrenze übersteigt oder der privat versicherte Elternteil zum hauptverdienenden Elternteil wird – muss das Kind nachträglich in die PKV wechseln. Und das geht zu diesem Zeitpunkt nur noch über eine vollständige Gesundheitsprüfung.
Ist das Kind zwischenzeitlich erkrankt – und sei es „nur“ eine Neurodermitis, eine Brille mit hoher Dioptrienzahl, eine Zahnspange mit kieferorthopädischer Indikation oder ein ADHS-Verdacht – kann das zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder im ungünstigsten Fall zur Ablehnung führen.
Die Lösung, die hier oft verpasst wird: Genau für diesen Fall gibt es die Anwartschaftsversicherung für Kinder, die in der Anfangssituation oft nur wenige Euro im Monat kostet. Mit einer Anwartschaft sichert man sich das Recht, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV zu wechseln, auch wenn aktuell (noch) kein Bedarf besteht. Wird diese Option direkt nach der Geburt nicht genutzt, ist sie nach Ablauf der Zwei-Monats-Frist häufig nicht mehr nachholbar – die Familie hat dann keine Möglichkeit mehr, das ursprüngliche Risiko nachträglich abzusichern.
Meine Empfehlung: Wenn schon bei der Geburt absehbar ist, dass das Kind zunächst inder GKV-Familienversicherung bleiben soll, gleichzeitig aber ein späterer Wechsel in die PKV nicht ausgeschlossen ist – etwa weil eine Heirat geplant ist oder das Einkommen perspektivisch steigt – sollte unbedingt parallel eine Anwartschaft abgeschlossen werden. Diese kleine Vorsichtsmaßnahme kann später über den gesamten Versicherungsschutz des Kindes entscheiden.
Fehler 3: Die Kinder können nur so gut abgesichert werden wie die Eltern selbst
Der dritte Fehler wird von den wenigsten Eltern überhaupt als solcher erkannt – dabei ist er einer der folgenreichsten: Bei der Kindernachversicherung gilt grundsätzlich, dass ein Kind nicht besser abgesichert werden kann als der versicherte Elternteil, über den die Nachversicherung läuft.
Das bedeutet: Welche Tarifbausteine, welche Leistungen und welche Zusatzversicherungen für das Kind überhaupt zur Verfügung stehen, hängt direkt davon ab, was die Eltern selbst abgesichert haben. Wurde bei den Eltern seinerzeit beispielsweise auf eine Pflegezusatzversicherung, eine stationäre Zusatzversicherung (Einbettzimmer, Chefarztbehandlung) oder eine ambulante Zusatzversicherung mit erweiterten Leistungen verzichtet, kann das Kind über die Kindernachversicherung in der Regel ebenfalls nicht in diese Leistungsbausteine aufgenommen werden – selbst wenn die Eltern das für ihr Kind eigentlich möchten.
In der Praxis erlebe ich das häufig so: Die Eltern haben ihre eigene PKV vor vielen Jahren abgeschlossen, ohne sich seinerzeit intensiv mit Zusatzbausteinen zu beschäftigen – „das war damals nicht so wichtig“ oder „das hat der Vermittler gar nicht angesprochen“. Jahre später, wenn das Kind unterwegs ist, möchten die Eltern dem Kind natürlich den bestmöglichen Schutz mitgeben – und stellen dann fest, dass genau diese Bausteine für das Kind gar nicht zur Verfügung stehen, weil sie selbst nicht darüber verfügen.
Der nachträgliche Abschluss dieser Zusatzversicherungen für die Eltern ist dann wieder nur mit Gesundheitsprüfung möglich – mit allen Risiken, die das mit sich bringt, gerade wenn die Eltern selbst schon gesundheitliche Vorbelastungen haben.
Meine Empfehlung: Wer eine Familie plant oder bereits schwanger ist, sollte den eigenen Versicherungsschutz frühzeitig überprüfen lassen – und zwar bevor das Kind geboren wird. Konkret lohnt sich ein Blick auf:
• die Pflegezusatzversicherung der Eltern,
• vorhandene stationäre Zusatzversicherungen (Einbettzimmer, freie Arztwahl, Chefarztbehandlung),
• vorhandene ambulante Zusatzversicherungen (z. B. Heilmittel, Sehhilfen, alternative Heilmethoden).
Fehlen hier wichtige Bausteine, sollten die Eltern diese – solange sie gesundheitlich noch unauffällig sind – selbst nachrüsten. Nur so stellst du sicher, dass dein Kind über die Kindernachversicherung tatsächlich den vollen Schutz erhält, den du dir für dein Kind vorstellst. Die beste Tarifwahl für das Kind (siehe Fehler 1) nützt nämlich wenig, wenn die Eltern selbst die entscheidenden Bausteine gar nicht abgesichert haben.
Kindernachversicherung PKV: Die wichtigsten Punkte im Überblick
1. Beste Leistungen wählen – Aufstocken ist später oft nicht mehr möglich, eine chronische Erkrankung kann den Versicherungsschutz dauerhaft einschränken.
2. Anwartschaft prüfen – wenn das Kind zunächst in der GKV-Familienversicherung bleibt, aber ein späterer PKV-Wechsel möglich ist.
3. Eigenen Schutz vorab prüfen – ein Kind kann nicht besser abgesichert werden als die Eltern selbst, daher Pflege-, stationäre und ambulante Zusatzversicherungen rechtzeitig vor der Geburt überprüfen und ggf. nachrüsten.
Fazit: Klein wirkende Entscheidungen mit großer Tragweite
Die Kindernachversicherung in der PKV ist eine der wenigen Gelegenheiten, bei denen Eltern für ihr Kind einen hochwertigen, lebenslangen Versicherungsschutz sichern können– unabhängig vom späteren Gesundheitszustand. Genau deshalb lohnt es sich, diese Entscheidung nicht nebenbei, sondern mit Weitblick zu treffen.
Individuelle Beratung zur Kindernachversicherung gesucht?
Jede Familie hat eine andere Ausgangssituation – und genau deshalb lohnt sich eine individuelle Beratung, statt sich auf Vergleichsportale oder pauschale Empfehlungen zu verlassen. Gerne schaue ich mir gemeinsam mit dir an, welcher Tarif zu eurer Familie passt, ob eine Anwartschaft sinnvoll ist und wie du die Frist sicher im Blick behältst.
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