Als langjährig tätige Versicherungsexpertin und Schulungsleiterin zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung (auch bekannt als Haftpflicht für Unternehmen oder Gewerbehaftpflicht) weiß ich, wie wichtig dieser Schutz für Firmen aller Branchen ist. Schon ein kleiner unachtsamer Moment kann große finanzielle Folgen haben. In diesem Artikel beantworte ich die häufigsten Fragen rund um die Betriebshaftpflichtversicherung.
Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für Unternehmen. Sie schützt Sie als Unternehmer davor, dass Schadensersatzansprüche Dritter (z.B. von Kunden oder sonstigen Außenstehenden) Ihr Unternehmen finanziell in die Knie zwingen. Verursacht Ihr Betrieb einen Schaden, haften Sie laut Gesetz nämlich in voller Höhe – unter Umständen mit Ihrem gesamten Betriebsvermögen und (bei Einzelunternehmern oder Personengesellschaften) sogar mit Ihrem Privatvermögen. Die Betriebshaftpflicht dient dazu, dieses Risiko abzufedern: Berechtigte Forderungen werden von der Versicherung bis zur vereinbarten Deckungssumme bezahlt, unberechtigte Forderungen hingegen werden abgewehrt (inklusive Übernahme von Rechtsstreitkosten).
Kurz gesagt, die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Versicherung bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Ihr Unternehmen Dritten zufügt – sie übernimmt die finanziellen Folgen solcher Schäden im Rahmen des Vertrages. Damit bewahrt sie Ihr Unternehmen vor potenziell existenzbedrohenden Kostenforderungen.
Wichtig: Die Versicherungssumme (Deckungssumme) – also der maximale Betrag, den der Versicherer im Schadensfall zahlt – liegt typischerweise im Millionenbereich pro Schadenfall. Heutzutage gelten mindestens 3 Millionen € für Personen- und Sachschäden als Standard; gängig sind pauschale Deckungen von rund 5 Millionen € oder mehr. Diese Summen können je nach Bedarf und Risikolage des Betriebs angepasst werden.
Existenzsicherung
- Die Betriebshaftpflicht bietet existenziellen Schutz für Ihr Unternehmen: Sie bewahrt Sie vor ruinösen Schadensersatzforderungen, indem sie für berechtigte Ansprüche zahlt.
Umfassender Schutz
- Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Deckt z.B. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Reparaturen und Folgeschäden ab, wenn Dritte durch Ihren Betrieb zu Schaden kommen.
Rechtsschutz inklusive
- Die Versicherung prüft Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Im Streitfall übernimmt sie Anwalts- und Gerichtskosten – Sie genießen also passiven Rechtsschutz.
Wer braucht eine Betriebshaftpflicht?
Grundsätzlich sollte jeder Gewerbetreibende eine Betriebshaftpflichtversicherung in Betracht ziehen. Selbstständige, Freiberufler, Handwerksbetriebe und Unternehmen aller Art profitieren vom Schutz einer BHV, da bereits ein einzelner Schadensfall existenzgefährdend sein kann. Zwar ist die Betriebshaftpflicht für die meisten Berufsgruppen freiwillig, aber auf keinen Fall sollte ein Unternehmer oder Freiberufler auf diesen Schutz verzichten. Es gibt allerdings einige Berufsgruppen, für die eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dazu zählen zum Beispiel Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie viele Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte etc.). In diesen Fällen handelt es sich meist um eine Berufshaftpflicht (die einzelne Berufs-Ausübungsfehler abdeckt). Doch auch Unternehmen außerhalb dieser Pflichtbereiche sollten eine Betriebshaftpflicht abschließen. Denn ohne Versicherung muss der Betrieb einen Schaden komplett selbst tragen – und das Haftungsrisiko erstreckt sich in Deutschland auf das gesamte Betriebsvermögen und bei nicht haftungsbeschränkten Firmenformen auch auf das Privatvermögen der Inhaber. Praxis-Tipp: In meiner täglichen Beratung erlebe ich oft den Trugschluss „Mir ist noch nie was passiert, ich passe immer auf“. Doch Fehler können jedem passieren – sei es eine kleine Unaufmerksamkeit oder ein Missgeschick eines Mitarbeiters. Die Kosten selbst seltener Schadensfälle (z.B. ein Brand, ein schwerer Unfall) können schnell in die Hunderttausende oder Millionen Euro gehen, was ohne Versicherung kaum ein Betrieb stemmen kann. Daher gilt: Egal ob Ein-Personen-Betrieb oder mittelständische Firma – die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine essentielle Absicherung.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, die Ihr Unternehmen Dritten im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit zufügt. Im Detail bedeutet das:
- Personenschäden: Dabei handelt es sich um Schäden an der Gesundheit oder dem Leben von Personen. Wenn also z.B. ein Kunde auf Ihrem Firmengelände verunglückt oder ein Passant durch eine betriebliche Tätigkeit verletzt wird, übernimmt die Versicherung Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und ggf. Rentenzahlungen im Falle von dauerhaften Beeinträchtigungen. Auch eine Todesfallsumme an Hinterbliebene fällt darunter.
- Sachschäden: Das sind Beschädigungen oder Zerstörungen von fremdem Eigentum. Typisches Beispiel: Ein Mitarbeiter beschädigt beim Kunden etwas (Gerät, Gebäude, Ware etc.) durch eine Unachtsamkeit. Die Betriebshaftpflicht kommt für die Reparaturkosten oder den Ersatz der Sache auf. Wichtig zu wissen: In der Regel sind auch Tätigkeitsschäden mitversichert – also Schäden an Gegenständen, die gerade Gegenstand Ihrer Arbeit sind. Beispiel: Ihr Handwerker verkratzt bei Montagearbeiten versehentlich die Einrichtung des Kunden. Solche Schäden, die während der Ausführung Ihrer Tätigkeit entstehen, gelten als Tätigkeitsschäden und sind heute üblicherweise im Grundschutz enthalten.
- Vermögensschäden: Hierunter versteht man finanzielle Nachteile, die als Folge eines Personen- oder Sachschadens entstehen. Man spricht auch von Vermögensfolgeschäden. Beispiel: Durch einen von Ihnen verursachten Personenschaden kann der Geschädigte eine Zeit lang nicht arbeiten und erleidet einen Verdienstausfall – die BHV würde diesen Verdienstausfall ersetzen. Oder durch einen Sachschaden steht beim Kunden eine Produktionsmaschine still und es entsteht Gewinnausfall. Solche indirekten finanziellen Schäden infolge eines versicherten Ereignisses sind mit abgedeckt. Achtung: Reine Vermögensschäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden (sogenannte echte Vermögensschäden) – etwa ein Beratungsfehler, der nur finanziellen Schaden hervorruft – fallen nicht unter die klassische Betriebshaftpflicht. Dafür bräuchte man ggf. eine separate Vermögensschadenhaftpflicht (relevant vor allem für beratende Berufe).
Zusätzlich beinhalten viele Betriebshaftpflicht-Policen noch weitere Deckungen oder optionale Bausteine, zum Beispiel:
- Mietsachschäden: Schäden an gemieteten Räumen/Gebäuden, etwa durch Feuer oder Leitungswasser, sind oft bis zu einer bestimmten Summe mitversichert.
- Schlüsselverlust: Geht Ihnen ein fremder Schlüssel, der Ihnen anvertraut war, verloren (z.B. Schlüssel für gemietete Büroräume oder Kundenschlüssel), übernimmt die Versicherung die Kosten für das Auswechseln der Schlösser und Folgeschäden.
- Umweltschäden: Viele Tarife schließen Basisschutz für Umweltschäden ein, z.B. wenn durch Ihren Betrieb Gewässer oder Böden kontaminiert werden (oft bis zu gewissen Mengen und Stoffen automatisch mitversichert). Für erhöhte Umweltrisiken können separate Umwelthaftpflicht-Bausteine vereinbart werden.
- Produkthaftpflicht: Stellt Ihr Betrieb Produkte her oder liefert Komponenten, kann ein erweiterter Produkthaftpflicht-Schutz sinnvoll sein. Dieser deckt z.B. Einbau-/Ausbaukosten fehlerhafter Produkte und rein finanzielle Schäden durch fehlerhafte Produkte ab (über das Produkthaftungsgesetz hinaus).
- Weitere Einschlüsse: Je nach Branche gibt es noch besondere Risiken, die mitversichert werden können (z.B. Schäden durch Datenverlust/Hacking in der IT-Branche, Haftung aus Verletzung von Persönlichkeitsrechten/Diskriminierung am Arbeitsplatz u.v.m.).
Hinweis: Schäden aus Vorsatz (absichtlich herbeigeführte Schäden) sind grundsätzlich nicht versichert. Auch Eigenbeschädigungen (Schäden am Eigentum Ihres eigenen Betriebs) fallen nicht unter die Betriebshaftpflicht – dafür benötigt man andere Versicherungen, etwa eine Inhaltsversicherung für das eigene Inventar. Ebenfalls ausgeschlossen sind meist sogenannte Erfüllungsschäden – das sind Schäden, die darin bestehen, dass Ihre Leistung selbst mangelhaft ist (z.B. Nachbesserungskosten, Vertragsstrafen). Die BHV deckt also nur Schäden an Dritten, nicht Ihren eigenen vertraglichen Leistungsanteil.
Typische Schadenbeispiele aus der Praxis
Um die Bedeutung der Betriebshaftpflicht greifbar zu machen, hier einige praxisnahe Beispiele, wie sie in unterschiedlichen Branchen vorkommen können. Solche Fälle illustrieren, wann die Versicherung einspringt:
- Unfall im Betrieb (Personenschaden): Ein Kunde besucht Ihre Werkstatt. Auf dem Boden liegt ein Verlängerungskabel lose herum. Der Kunde übersieht das Kabel, stolpert und stürzt schwer. Er bricht sich ein Bein und fällt wochenlang beruflich aus. In diesem Fall übernimmt die Betriebshaftpflicht alle Kosten des Personenschadens – von der Notfallbehandlung und Operation über die Krankenhauskosten bis zum Schmerzensgeld. Auch den Verdienstausfall des Kunden für die Ausfallzeit trägt die Versicherung.
- Beschädigung beim Kunden (Sachschaden): Ein Malerbetrieb streicht bei einem Auftrag die Büroräume eines Unternehmens. Dabei stößt ein Mitarbeiter ungeschickt eine teure Designer-Stehlampe um, die dem Kunden gehört, und diese geht zu Bruch. Die Betriebshaftpflicht ersetzt den Neuwert der Lampe bzw. kommt für die Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Lampe auf. Ebenso wäre es, wenn bspw. durch eine unsachgemäß montierte Wasserleitung ein Wasserschaden im Gebäude des Kunden entsteht – auch dann zahlt die Versicherung die erforderlichen Reparaturen (z.B. Trocknung und Erneuerung eines beschädigten Parkettbodens).
- Schlüsselverlust: Sie als Geschäftsinhaberin erhalten vom Vermieter Schlüssel für Ihre gemieteten Geschäftsräume. Eines Tages verlieren Sie Ihren Schlüsselbund. Da sich darauf auch der Gebäude-Hauptschlüssel befindet, lässt der Vermieter zur Sicherheit die gesamte Schließanlage austauschen. Diese Aktion kann schnell viele Tausend Euro kosten – die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten sowie ggf. weitere Folgekosten des Schlüsselverlusts.
- Produkt- oder Bearbeitungsschaden (Tätigkeitsschaden): Ein Metallbaubetrieb liefert und montiert beim Kunden ein neues Stahltor. Bei der Montage fällt einem Monteur sein Werkzeug auf den frisch lackierten Oldtimer des Kunden, der in der Nähe steht, und verkratzt diesen. Obwohl der Oldtimer nicht direkt Teil des Auftrags war, ist der Schaden durch die betriebliche Haftpflicht gedeckt – es handelt sich um einen Tätigkeitsschaden an einer Sache des Kunden, der während der Arbeit entstanden ist, und die Versicherung zahlt die Lackierkosten für den Oldtimer. Ebenso würde die Versicherung z.B. für eine versehentlich beschädigte teure Duschkabine aufkommen, die im Zuge von Installationsarbeiten zerkratzt wurde.
Diese Beispiele zeigen: Fehler passieren in jeder Branche – ob Handwerk, Dienstleistung oder Handel. Eine Betriebshaftpflichtversicherung sorgt dafür, dass ein Missgeschick nicht zum finanziellen Desaster wird. Im Schadenfall steht der Versicherer an Ihrer Seite, übernimmt die Kommunikation mit dem Geschädigten und wickelt die Entschädigungszahlung ab. So können Sie sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während die Versicherung den Schaden reguliert.
Kosten und Leistungen im Überblick
Eine häufige Frage ist: „Was kostet so eine Betriebshaftpflicht eigentlich, und was bekommt man dafür?“ Gute Nachricht: Der Leistungsschutz ist umfangreich, und die Kosten sind für die meisten Betriebe verhältnismäßig moderat. Natürlich hängen die genauen Prämien vom Einzelfall ab, aber im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Leistungen sowie die Faktoren, die die Kosten beeinflussen.
Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung
Nachstehend sind die zentralen Leistungsarten einer Betriebshaftpflichtversicherung zusammengefasst, also welche Schadenarten abgedeckt sind und welche Leistungen der Versicherer erbringt:
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Risiko/Schadenart
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Versicherungsleistung der BHV
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|---|---|
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Personenschaden
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Übernahme von Heilkosten, Schmerzensgeld, Renten und weiteren Ansprüchen bei Verletzung oder Tod Dritter
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Sachschaden
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Übernahme von Reparaturkosten oder Wiederbeschaffung bei Beschädigung oder Zerstörung fremder Sachen/Eigentum
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Vermögensschaden (Folgeschaden)
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Ersatz von finanziellen Folgeschäden eines Personen- oder Sachschadens (z.B. Verdienstausfall, Produktionsausfall beim Geschädigten)
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Tätigkeitsschaden
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Deckt Schäden an fremden Gegenständen, die während Ihrer Tätigkeit an diesen entstehen (z.B. versehentliche Beschädigung von Kundeneigentum im Rahmen Ihrer Arbeit)
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Schlüsselverlust
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Übernimmt Kosten bei Verlust fremder/vertraglich überlassener Schlüssel und daraus resultierenden Folgekosten (z.B. Austausch von Schlössern, neue Schließanlage)
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Passiver Rechtsschutz
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Prüft die Anspruchslage und wehrt unbegründete Schadensersatzforderungen ab; trägt Anwalts- und Gerichtskosten für die Abwehr im Falle einer unberechtigten Forderung
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Hinweis: Darüber hinaus bieten die meisten Versicherer zusätzliche Leistungen oder optionale Bausteine (siehe oben). So sind oft Mietsachschäden inkludiert, Umweltschäden über Basisdeckungen abgesichert und bei Bedarf Erweiterungen (z.B. für Produkthaftpflicht, Umwelthaftpflicht, spezielle branchentypische Risiken) wählbar.
Was beeinflusst die Kosten der Betriebshaftpflicht?
Die Prämienhöhe einer Betriebshaftpflichtversicherung lässt sich nicht pauschal angeben, da sie von individuellen Faktoren abhängt. Versicherer kalkulieren den Beitrag auf Basis des Risikos, das Ihr Betrieb darstellt. Zu den wichtigsten Kostenfaktoren zählen:
- Branche und Tätigkeitsrisiko: Die Art Ihres Betriebs spielt eine große Rolle. Risikoreiche Branchen – etwa Baugewerbe, produzierendes Gewerbe oder handwerkliche Betriebe – müssen meist höhere Beiträge zahlen als risikoärmere Betriebe (z.B. reiner Bürobetrieb oder Beratung). Jeder Versicherer bewertet das Grundrisiko der Branche; entsprechend sind z.B. für einen Elektrobetrieb die Tarife anders kalkuliert als für einen Steuerberater.
- Betriebsgröße (Mitarbeiter/Umsatz): Auch die Größe Ihres Unternehmens beeinflusst die Kosten. Mehr Mitarbeiter bedeuten mehr potentielle Schadenverursacher und oft auch höhere Umsatz- und Lohnsummen – dies erhöht das Risiko und damit den Beitrag. Ein kleiner Betrieb mit 1–2 Personen zahlt also weniger als ein Unternehmen mit 50 oder 100 Angestellten. Ähnlich fließt der Jahresumsatz oder die Lohnsumme in die Berechnung ein: höhere Werte können höhere Prämien bedeuten.
- Deckungssumme: Sie können meist wählen, wie hoch die Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sein sollen. Höhere Deckungssummen (z.B. 5 Mio. € statt 3 Mio. €) bieten zwar mehr Schutz, führen aber auch zu einem etwas höheren Beitrag. Es gilt, einen sinnvollen Mittelweg zu finden: genug Abdeckung, aber nicht unnötig teuer. Für viele kleine/mittlere Betriebe sind 5 Mio. € pauschal ein guter Standard; größere oder risikoreiche Betriebe wählen oft 5-10 Mio. € oder mehr.
- Selbstbeteiligung: Ein Selbstbehalt (Eigenbeteiligung) pro Schadensfall kann vereinbart werden. Das bedeutet, Sie tragen z.B. die ersten 500 € oder 1.000 € eines Schadens selbst. Ein Selbstbehalt reduziert die jährliche Prämie, weil Kleinschäden damit vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Für sehr schadenarme Betriebe kann das sinnvoll sein, um Kosten zu sparen. Wenn aber die Beitragseinsparung gering ist, verzichten viele lieber auf den Selbstbehalt, damit im Schadenfall wirklich alle Kosten übernommen werden.
- Zusatzbausteine/Besondere Risiken: Schließlich wirken sich zusätzliche versicherte Risiken auf die Prämie aus. Wenn Sie z.B. umweltgefährdende Anlagen betreiben (Tanks mit Chemikalien, o.Ä.), erfordert das einen speziellen Einschluss, der den Beitrag erhöht. Ebenso führen optionale Zusatzbausteine (wie erweiterte Produkthaftpflicht, Cyberhaftpflicht, Mitversicherung von Subunternehmen etc.) zu höheren Kosten – dafür erhält man aber auch einen erweiterten Schutzumfang.
Da so viele Faktoren eine Rolle spielen, unterscheiden sich die Beiträge je nach Betrieb teils deutlich. Kleine Betriebe zahlen oft nur ein paar hundert Euro im Jahr, während größere Unternehmen oder solche mit hohem Gefährdungspotential entsprechend höhere Prämien haben. Eine Beispielrechnung: Für einen Einzelunternehmer im Bürobetrieb ohne Mitarbeiter, mit Deckungssummen 3 Mio. € für Personen/Sachschäden und 100.000 € für Vermögensschäden, ergab sich ein Jahresbeitrag von ca. 150–180 €. Ein Handwerksbetrieb mittlerer Größe könnte dagegen Beiträge im niedrigen vierstelligen Bereich pro Jahr haben – je nach Risikoprofil.
Tipp: Um die genauen Kosten für Ihren Betrieb zu ermitteln, sollten Sie Angebote mehrerer Versicherer einholen. Dabei können Sie Ihre benötigten Deckungssummen und evtl. Selbstbehalt festlegen. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Leistungsumfang: Welche Schäden sind abgedeckt, gibt es wesentliche Ausschlüsse, sind wichtige branchentypische Risiken mitversichert? Ein günstiger Vertrag nützt nichts, wenn wesentliche Risiken fehlen. Als erfahrene Versicherungsmaklerin unterstütze ich Sie gerne dabei, den passenden Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen zu finden.
Fazit
Eine Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Unternehmen und Selbstständige. Sie sorgt dafür, dass eine kleine Unachtsamkeit nicht das Aus für Ihr Unternehmen bedeutet, und bietet Ihnen gleichzeitig die Ruhe, sich auf Ihr Tagesgeschäft zu konzentrieren. Mit meiner jahrelangen Erfahrung auf diesem Gebiet kann ich nur betonen: Dieser Schutz ist unverzichtbar für jeden, der Verantwortung in einem Betrieb trägt.
Haben Sie weitere Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung oder möchten Sie persönlich beraten werden? Kontaktieren Sie mich gerne – ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um den optimalen Schutz für Ihr Unternehmen zu finden. In meinen Schulungen und Beratungen erlebe ich immer wieder, wie erleichtert Unternehmer sind, wenn sie wissen, dass im Ernstfall jemand für sie da ist. Genau dieses sichere Gefühl sollte auch Ihr ständiger Begleiter im Geschäftsleben sein. Bleiben Sie abgesichert!
Fragen und Antworten
Für die meisten Unternehmen besteht keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Es gibt jedoch Ausnahmen: Bestimmte Berufs- bzw. Kammergruppen (z.B. Anwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, teils auch Ärzte und medizinische Berufe) sind per Gesetz oder Berufsordnung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet. Für alle anderen Gewerbetreibenden ist die BHV freiwillig, aber dringend empfohlen.
Fazit: Auch ohne Versicherungspflicht sollte jeder Unternehmer die Haftungsrisiken ernst nehmen und sich freiwillig absichern.
Die BHV übernimmt Personenschäden, Sachschäden sowie daraus entstehende Vermögensschäden (siehe oben). Konkret sind z.B. Verletzungen Dritter abgedeckt (inkl. Heilkosten, Schmerzensgeld) und Beschädigungen fremden Eigentums (Reparatur- oder Ersatzkosten). Auch finanzielle Folgeschäden, die aus Personen-/Sachschäden resultieren (etwa Verdienstausfälle), werden ersetzt. Nicht versichert sind dagegen eigene Schäden des Betriebs und vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
Die Kosten hängen von Ihrem individuellen Betrieb ab – pauschal lässt sich das nicht beziffern. Für kleine, risikoarme Betriebe kann der Jahresbeitrag relativ günstig (oft im niedrigen dreistelligen Euro-Bereich) liegen. Eine Beispielkalkulation für einen Solo-Selbstständigen im Büro ergab ca. 150–180 € pro Jahr. Größere oder risikoreichere Unternehmen zahlen entsprechend höhere Beiträge, teils mehrere hundert bis wenige tausend Euro jährlich. Die Faktoren: Branche, Mitarbeiterzahl, Umsatz, Deckungssumme, Selbstbeteiligung etc. bestimmen die Prämie. Es lohnt sich, individuell Angebote einzuholen.
Die Deckungssummen sollten so bemessen sein, dass sie auch schwere Worst-Case-Schäden abdecken. Mindestens 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden gelten heute als empfohlener Mindeststandard. Viele Versicherer bieten pauschale Deckungen von 5 Mio. € (oder höher), was für viele Betriebe sinnvoll ist. Bei großem Risikopotential (z.B. viele Kundenkontakte, Gefahr schwerer Unfälle oder sehr hohe Sachwerte bei Dritten) sind 5 Mio. € oder sogar 10 Mio. € Deckungssumme empfehlenswert. Bedenken Sie: Die Versicherung zahlt nur bis zur vereinbarten Summe – alles darüber hinaus müsste der Betrieb selbst tragen. Lieber also etwas höher absichern, um im Ernstfall nicht unterversichert zu sein.
Ja. Die Beiträge zu betrieblichen Versicherungen (einschließlich der Betriebshaftpflicht) sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Für Selbstständige und Unternehmen bedeutet das, dass die Versicherungsprämie in voller Höhe gewinnmindernd geltend gemacht werden kann. In der Steuererklärung werden solche Beiträge in der Regel in der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. in der Anlage EÜR als Betriebsausgabe aufgeführt. (Hinweis: Falls die Police einen privaten Haftpflichtanteil enthält – was bei reinen BHV-Verträgen normalerweise nicht der Fall ist – wäre dieser private Anteil nicht als Betriebsausgabe absetzbar. Übliche Betriebshaftpflichtversicherungen decken aber ausschließlich betriebliche Risiken ab, sodass der Beitrag zu 100% angesetzt werden kann.)
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