Betriebs­unterbrechungs­versicherung

wenn der Betrieb still steht

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung – umgangssprachlich auch Versicherung bei Betriebsausfall- oder Ertragsausfallversicherung genannt – bietet Unternehmen finanziellen Schutz, wenn der Betrieb unvorhergesehen stillsteht. Sie fängt entgangene Erträge sowie weiterlaufende feste Kosten während der Unterbrechung auf, damit ein Schadenereignis nicht zur existenziellen Bedrohung wird. In über einem Jahrzehnt Berufspraxis und zahlreichen Schulungen zu diesem Thema habe ich viele Schadensfälle begleitet – besonders häufig in Arztpraxen. Gerade dort zeigt sich, wie schnell ein unvorhergesehener Vorfall den Praxisbetrieb lahmlegen kann.

Ein Beispiel: 2016 führte ein Brand in einer Zahnarztpraxis zu rund 250.000 € Sachschaden. Ohne Betriebsunterbrechungsversicherung hätte die Praxis neben den Reparaturkosten auch monatelange Umsatzausfälle selbst tragen müssen, was die Existenz gefährden kann.

Unternehmer aller Branchen sollten dieses Risiko nicht unterschätzen. Studien zufolge muss etwa ein Drittel der Firmen, die eine schwere unversicherte Betriebsunterbrechung erleiden, innerhalb weniger Jahre Insolvenz anmelden. 

Was passiert, wenn der Betrieb stillsteht?

Kommt es zum Stillstand im Betrieb, fehlen schlagartig die Einnahmen, während viele Kosten weiterlaufen – zum Beispiel Löhne, Gehälter, Miete, Leasingraten und ähnliche Fixkosten. Diese laufenden Zahlungsverpflichtungen müssen unabhängig davon bedient werden, ob Umsatz erzielt wird. In kurzer Zeit entstehen so erhebliche finanzielle Verluste, oft sogar höher als der ursprüngliche Sachschaden.

Eine Betriebsunterbrechung kann damit schnell zur existenziellen Bedrohung werden. Tatsächlich übersteigen Ertragsausfälle und fortlaufende Kosten nach einem schweren Schadenereignis häufig den direkten Sachschaden bei weitem.

Ohne Absicherung muss das Unternehmen die Ausfälle aus Eigenmitteln decken. Viele Betriebe halten dem nicht lange stand – Schätzungen zufolge muss etwa jedes dritte Unternehmen, das von einer gravierenden Betriebsunterbrechung getroffen wird, in den Folgejahren Insolvenz anmelden. Hier greift die Betriebsunterbrechungsversicherung: Sie springt finanziell ein, damit der Betrieb trotz Stillstand seine laufenden Verpflichtungen erfüllen kann und Zeit hat, den Schaden zu beheben, ohne sofort in Existenznot zu geraten. Im Ergebnis soll der Versicherungsnehmer so gestellt werden, als wäre der Unterbrechungsschaden nicht eingetreten.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Welche Ursachen sind versichert?

Voraussetzung für Leistungen aus der Betriebsunterbrechungs­versicherung ist immer ein Sachschaden durch eine versicherte Gefahr am Versicherungsort. Das heißt, es muss zunächst ein versichertes Ereignis eintreten (z. B. ein Brand), das einen Sachschaden an einer dem Betrieb dienenden Sache verursacht – dieser Sachschaden löst dann den Betriebsstillstand aus. Die versicherten Ursachen entsprechen in der Regel den Gefahren der zugrunde liegenden Sachversicherung (in der Regel die Inhaltsversicherung). Typischerweise sind folgende Schadensursachen abgedeckt:
  • Feuer – Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Leitungswasser – Rohrbrüche und Wasserschäden
  • Sturm/Hagel – Unwetterbedingte Schäden am Gebäude/Inventar
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus – Schäden durch Einbruch oder mutwillige Zerstörung
  • Elementargefahren – z.B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben (sofern mitversichert)
  • Erweiterte Gefahren/Extended Coverage – z.B. Schäden durch Rauch, Fahrzeuganprall, innere Unruhen etc., je nach Vereinbarung
  • Unbenannte Gefahren (All-Risk) – bei modernen Allgefahren-Deckungen sind auch unvorhergesehene Schäden versicherbar.
Wichtig: Ohne einen solchen versicherten Sachschaden keine Leistung aus der BU-Versicherung. Beispielsweise würde ein reiner Stromausfall ohne Sachschaden nicht von der klassischen Betriebsunterbrechungs­versicherung abgedeckt – hierfür gibt es ggf. separate Lösungen. Auch Schäden, die zwar zu einer Betriebsunterbrechung führen, aber nicht durch die versicherten Gefahren verursacht wurden, fallen nicht unter den Schutz (Prinzip der Doppelkausalität).

Welche Arten von Betriebs­unterbrechungs­versicherungen gibt es?

Betriebsunterbrechungs­versicherung ist nicht gleich Betriebsunterbrechungs­versicherung – je nach Unternehmensgröße und Bedarf gibt es verschiedene Varianten. In Deutschland werden im Gewerbebereich hauptsächlich drei Stufen unterschieden:
  • Kleine Betriebsunterbrechungs­versicherung (KBU): Diese richtet sich an kleinere Betriebe und ist als Zusatzbaustein in der Geschäftsinhalts­versicherung integriert. Die KBU greift also automatisch, wenn im Inhalts-Versicherungsvertrag ein entsprechender Einschluss vereinbart ist. Merkmale: Die Versicherungssumme der KBU entspricht der Inhalts-Versicherungssumme (somit ist die Entschädigungshöhe an den Wert des Inventars gekoppelt). Oft setzen Versicherer eine Deckungsgrenze von etwa 1 Mio. € an – bis zu dieser Schadensumme kann die KBU typischerweise genutzt werden. Die Haftzeit beträgt in der Regel 12 Monate, Verlängerungen sind meist nicht vorgesehen in der kleinen BU. Die KBU eignet sich für kleinere Gewerbe, bei denen die standardmäßige Deckung ausreicht. Sie hat den Vorteil der Einfachheit – kein separater Vertrag, Summenermittlung ist einfach, sofern die Inhaltswerte korrekt versichert sind.
  • Mittlere Betriebsunterbrechungs­versicherung (MBU): Für mittlere Unternehmen oder solche, deren Versicherungsbedarf die KBU-Grenzen überschreitet, gibt es eigenständige BU-Policen. Die mittlere BU ist ein eigenständiger Vertrag (keine automatische Kopplung an die Inhaltsversicherung). Merkmale: Die Versicherungssumme wird hier individuell festgelegt, in der Praxis meist basierend auf dem Rohertrag des Betriebs (Umsatz minus Wareneinsatz). Der Vorteil einer MBU ist, dass Deckungssumme und Umfang frei vereinbart werden können – man ist nicht an die Inhalts-VS gebunden. Dadurch kann z. B. eine höhere Haftzeit (über 12 Monate hinaus) vereinbart werden und der Versicherungsschutz genauer an das Risiko angepasst werden. Viele Versicherer bieten standardisiert FBUB/MFBU-Policen an (Feuer-BU mit Mehrgefahren-BU-Klauseln), die als mittlere BU gelten. Typischer Deckungsrahmen: ca. 1 Mio. bis 5 (oder 10) Mio. € Versicherungssumme – in diesem Segment liegt der Hauptanwendungsbereich der MBU bei vielen Versicherern.
  • Große Betriebsunterbrechungs­versicherung (Groß-BU): Für größere Industrie- und Gewerbeunternehmen mit sehr hohen Umsatzsummen oder komplexen Risiken kommt die „große BU“ zum Einsatz. Es handelt sich ebenfalls um einen eigenständigen Vertrag, oft mit individuell ausgehandelten Bedingungen. Merkmale: Versicherungssummen oberhalb der MBU-Grenze (also jenseits von ca. 5–10 Mio. €), häufig deutlich sechs- bis siebenstellige Beträge, um z.B. einen ganzen Jahresgewinn großer Firmen abzusichern. Die Groß-BU wird meist in enger Abstimmung mit den Feuerversicherungs-Bedingungen gestaltet und kann zusätzliche Klauseln umfassen (z. B. Rückwirkungsschäden, längere Haftzeiten bis 36 Monate, Nachhaftungen etc.). In der Praxis werden Groß-BU-Verträge oft für Industriebetriebe, Fabriken oder Konzerne abgeschlossen, teils auch als konzernweite Deckungen. Die Summenermittlung erfolgt detaillierter anhand der Betriebsbilanzdaten und oft mit Nachmeldungsklauseln (um Zuwächse oder Rückgänge im Ertrag zu berücksichtigen). Diese Verträge werden individuell durch Versicherer und Makler ausgearbeitet, um genau zum Risikoprofil zu passen.
Neben diesen drei Hauptformen der klassischen BU-Versicherung gibt es Sonderformen, die auf spezielle Risiken zugeschnitten sind. Einige Beispiele:
  • Erweiterte BU-Deckungen ohne Sachschaden: Für Großkunden werden mittlerweile vereinzelt BU-Policen angeboten, die auch ohne einen direkten Sachschaden leisten, z.B. bei Lieferkettenunterbrechungen oder anderen externen Ereignissen. Diese sind aber selten und i.d.R. maßgeschneidert, da sie ein deutlich erhöhtes Risiko (Kumulschäden) für den Versicherer bedeuten.
  • Maschinen-Betriebsunterbrechungs­versicherung (MBU im technischen Sinn): Diese spezielle BU schließt sich an eine Maschinenversicherung an. Sie deckt Ertragsausfälle, die durch den Ausfall wichtiger Maschinen oder technischer Anlagen entstehen (z.B. wenn eine Maschine durch einen technischen Defekt zerstört wird und der Betrieb deswegen ruht). Hier ist der Auslöser ein versicherter Maschinenschaden statt Feuer/Storm. Maschinen-BU ist besonders in Industriebetrieben relevant, die teure Schlüsselmaschinen haben.
  • Praxisausfallversicherung: Für Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder andere Selbstständige gibt es Versicherungen, die den Ausfall der Betriebsfähigkeit der Person selbst absichern (z.B. wenn der Arzt durch Krankheit oder Unfall seine Praxis vorübergehend schließen muss). Diese werden umgangssprachlich manchmal auch als Betriebsunterbrechungsversicherung bezeichnet, sind aber vom Mechanismus her eher eine Art Einkommensausfall­versicherung für den Fall der eigenen Arbeitsunfähigkeit. Sie unterscheiden sich von der klassischen BU-Versicherung, da kein Sachschaden vorausgesetzt wird, sondern der „Schaden“ die Erkrankung/Verletzung des Betriebsinhabers ist.
Zusammengefasst sollte ein Unternehmen die für seine Größe passende BU-Variante wählen: Kleine Betriebe fahren mit der KBU (im Rahmen der Inhaltspolice) gut, mittelgroße Unternehmen benötigen meist eigenständige Lösungen (MBU) mit passender Summe und ggf. erweiterter Deckung, und Großunternehmen brauchen maßgeschneiderte Groß-BU-Konzepte. Bei Unsicherheit hilft eine Beratung, um die richtige Variante und ausreichende Versicherungssumme festzulegen – damit weder Über- noch Unterversicherung besteht.

Was ist der Unterschied zur Betriebs­schließungs­versicherung?

Die Betriebsschließungs­versicherung (BSV) unterscheidet sich deutlich von der Betriebsunterbrechungs­versicherung. Obwohl beide Deckungen Ertragsausfälle abdecken, liegt der Unterschied im Schadensauslöser: Eine Betriebsunterbrechungs­versicherung (BU) – wie oben beschrieben – leistet bei Unterbrechungen aufgrund von Sachschäden durch versicherte Gefahren (Feuer, Leitungswasser etc.). Sie ist gewissermaßen an gegenständliche Schäden gekoppelt. Eine Betriebsschließungs­versicherung (BSV) hingegen ist eine besondere Form der BU-Versicherung, die bei behördlich angeordneten Betriebsschließungen greift. Typischerweise bezieht sich die BSV auf Schließungen aus seuchenrechtlichen Gründen, also aufgrund von Infektionsschutzgesetzen. Sie wurde klassischerweise für bestimmte Branchen entwickelt, insbesondere Lebensmittelbetriebe, Gastronomie und medizinische Einrichtungen, die bei Ausbruch meldepflichtiger Krankheiten oder Seuchen vom Gesundheitsamt vorübergehend geschlossen werden können. Ein Beispiel: der Fund von Salmonellen in einer Bäckerei oder ein Seuchenausbruch in einem Restaurant. In der COVID-19-Pandemie rückte diese Versicherungsart ebenfalls in den Fokus. Wesentliche Merkmale der Betriebsschließungsversicherung:
  • Kein Sachschaden erforderlich: Im Unterschied zur BU-Versicherung braucht es keinen physischen Schaden am Eigentum. Entscheidend ist die behördliche Anordnung, z.B. auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, den Betrieb vorübergehend zu schließen. Versichert ist dann der Ertragsausfall, der durch diese behördliche Schließung entsteht.
  • Versicherte Gefahren: Gedeckt sind in der Regel Seuchen und Infektionsgefahren. Die Police enthält einen Katalog meldepflichtiger Krankheiten/Erreger (wie z.B. Cholera, Masern, COVID-19 je nach Vertragsstand), bei deren Auftreten im Betrieb oder bei Mitarbeitern der Amtsarzt die Schließung anordnet. Auch behördlich angeordnete Desinfektionsmaßnahmen, Entseuchung oder Vernichtung von kontaminierter Ware können mitversichert sein.
  • Leistungsumfang: Oft wird eine Tagesentschädigung vereinbart, die für die Dauer der Schließung gezahlt wird. Diese ist meist zeitlich begrenzt, z.B. auf 30 Schließungstage (ca. 1 Monat), mit Option auf Verlängerung auf 60 Tage. Darüber hinaus erstattet die BSV Aufwendungen wie Lohnkosten für Mitarbeiter unter Tätigkeitsverbot, Desinfektions- und Reinigungskosten etc., je nach Vertragsbedingungen.
  • Geltungsbereich: Die BSV gilt nur für bestimmte Branchen. Klassischerweise für Lebensmittelhersteller und -verarbeiter, Gastronomie, Hotels, medizinische Betriebe. Diese Branchen haben das größte Risiko behördlicher Schließungen wegen Infektionsgefahr. Andere Gewerbe benötigen eine BSV normalerweise nicht, da dort Schließungen durch Behörden (ohne Sachschaden) selten sind. Eine Ausnahme war freilich die allgemeine Pandemie 2020, die branchenübergreifend behördliche Lockdowns brachte – allerdings fielen diese oft nicht eins zu eins unter vorhandene BSV, was zu vielen Streitfällen führte.
Abgrenzung in der Praxis: Während also die klassische BU-Versicherung z.B. bei einem Brand im Betrieb zahlt (dafür aber nicht bei einer Pandemie-bedingten Schließung hilft), ist es bei der Betriebsschließungs­versicherung genau umgekehrt: sie würde im Pandemie- oder Seuchenfall einspringen, aber nicht bei einem Brandschaden (sofern dadurch keine behördliche Schließung, sondern „nur“ eine Zerstörung eintritt – was dann ja ein Fall für die BU wäre). Man könnte sagen: Die BSV ist eine Spezial-Deckung für behördlich induzierte Betriebsunterbrechungen, insbesondere aus Gesundheitsgründen. Sie ist keine Alternative, sondern eine Ergänzung zur normalen Betriebsunterbrechungs­versicherung, wenn man auch solche Szenarien abgesichert haben möchte. Beim Abschluss ist zu beachten, dass Betriebsschließungs­versicherungen eigene Bedingungen haben und nicht automatisch in jeder BU-Police enthalten sind. Insbesondere kleine BU-Deckungen in Inhaltsversicherungen decken keine behördlichen Schließungen wegen Seuchen ab – dafür braucht es eine separate Klausel oder Police. Wer also z.B. als Restaurantbesitzer sowohl gegen Feuer als auch gegen Seuchenschließung abgesichert sein will, muss beide Bausteine versichern.

Zusammenfassung

Die Betriebsunterbrechungs­versicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Unternehmen, um finanzielle Einbußen bei Betriebsausfällen infolge versicherter Schäden aufzufangen. Sie sorgt dafür, dass laufende Kosten und Gewinne weitergezahlt werden, wenn z.B. ein Feuer, Rohrbruch oder Sturm den Betrieb lahmlegt. Mit meiner langjährigen Erfahrung – insbesondere in der Schadenregulierung für Arztpraxen und andere Gewerbe – kann ich die Bedeutung dieser Versicherung nur unterstreichen. Ohne passenden BU-Schutz kann ein einziger schwerer Schaden (ein Brand, ein heftiger Wasserschaden, etc.) das Aus für ein Unternehmen bedeuten. Mit der richtigen Police hingegen bleibt die Existenz gesichert und der Betrieb kann nach der Reparaturphase weitergeführt werden, als wäre nichts geschehen. Wenn Sie selbst Gewerbetreibender sind, überlegen Sie: Könnte ich mir mehrere Monate Stillstand leisten? Falls nein, ist eine Betriebsunterbrechungs­versicherung wahrscheinlich unerlässlich. Achten Sie darauf, die Deckungssumme passend zu wählen und die für Ihre Betriebsgröße richtige Variante (klein, mittel, groß) abzuschließen. Und verwechseln Sie sie nicht mit der Betriebsschließungs­versicherung – letzteres ist ein separater Schutz gegen behördlich angeordnete Schließungen (z.B. Seuchen), der bei Bedarf ergänzend sinnvoll sein kann. Mein Rat: Sprechen Sie mit mir über Ihren individuellen Bedarf. Durch eine BU-Versicherung kaufen Sie sich als Unternehmer letztlich Ruhe und Sicherheit: Egal ob Feuer in der Werkstatt oder Leitungsbruch in der Praxis – Sie wissen, dass Ihr finanzielles Fundament abgesichert ist. So können Sie sich voll auf die Wiedereinrichtung Ihres Betriebs kümmern, während die Versicherung den Ertragsausfall übernimmt. Bleiben Sie gelassen – mit einer passenden Betriebsunterbrechungs­versicherung im Rücken ist Ihr Unternehmen auch im Worst-Case-Szenario gut geschützt.

Fragen und Antworten

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Gewinn sowie die fortlaufenden fixen Kosten während der Unterbrechung. Vereinfacht gesprochen erstattet der Versicherer den Betriebsgewinn, den das Unternehmen ohne den Schaden erwirtschaftet hätte, plus alle weiterlaufenden Betriebskosten (z. B. Gehälter, Miete, Leasing) für die Zeit der Unterbrechung. Dadurch wird sichergestellt, dass das Unternehmen seine Fixkosten decken kann und keinen Gewinnverlust erleidet, solange der Betrieb stillsteht.

Zusätzlich übernimmt die Versicherung aufgewendete Kosten zur Schadenminderung, soweit diese angemessen waren. Darunter fallen z. B. Mehrkosten, um den Betrieb provisorisch weiterzuführen (etwa die Anmietung eines Ausweichquartiers oder das Beschleunigen von Reparaturen). Auch vergebliche Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer in zumutbarer Weise unternommen hat, um den Schaden zu begrenzen, werden ersetzt.

Die Entschädigungsleistung ist jedoch begrenzt durch zwei zentrale Parameter: Versicherungssumme und Haftzeit. Die Versicherungssumme stellt den maximal versicherten Betrag dar (sie sollte dem potenziellen Jahresertrag entsprechen, um volle Deckung zu bieten). Die Haftzeit ist der maximal abgedeckte Zeitraum der Unterbrechung – in Standardverträgen meist 12 Monate ab Schadeneintritt. Innerhalb dieser Haftzeit werden die fortlaufenden Kosten und Gewinne ersetzt; dauert die Betriebsunterbrechung länger an, enden die Zahlungen mit Ablauf der vereinbarten Haftzeit. Es besteht jedoch die Möglichkeit, längere Haftzeiten wie 18, 24 oder sogar 36 Monate zu vereinbaren, was insbesondere bei Branchen mit potenziell langwierigen Wiederherstellungszeiten sinnvoll sein kann.

Berechnungsbeispiel: Fällt ein Betrieb nach einem Brand für 3 Monate komplett aus, so erstattet der Versicherer den Drei-Monats-Anteil des Jahresüberschusses (Gewinn) plus alle in diesen 3 Monaten angefallenen Fixkosten (Gehälter, Mieten etc.). Hätte der Betrieb in dieser Zeit normalerweise 100.000 € Gewinn erzielt und 200.000 € Fixkosten gehabt, übernimmt die Versicherung bis zu 300.000 € abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen. Ersparnisse ergeben sich zum Beispiel, weil variable Kosten (etwa Rohmaterial) während der Schließung wegfallen – solche nicht anfallenden Aufwände werden bei der Schadenberechnung berücksichtigt, um eine Überentschädigung zu vermeiden.

Die Inhaltsversicherung (Geschäftsinhaltsversicherung für das Betriebsinventar) und die Betriebsunterbrechungsversicherung sind eng miteinander verzahnt. In vielen Fällen ist die BU-Deckung direkt an eine Inhaltsversicherung gekoppelt. Besonders die Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU) ist ein Teil der Inhaltsversicherung und wird automatisch als zusätzlicher Baustein im gleichen Vertrag mitversichert. Sie deckt Betriebsunterbrechungsschäden aus denselben Gefahren ab, die in der Inhaltsversicherung versichert sind (siehe oben: Feuer, Leitungswasser, Sturm etc.). Ohne bestehende Sachversicherung (Inhalt/Gebäude) lässt sich eine BU-Versicherung normalerweise nicht abschließen, da ein Sachschaden die Voraussetzung für Leistungen ist.

Die KBU orientiert sich von der Höhe her an der Inhaltsversicherung: Die Versicherungssumme der kleinen BU ist identisch mit der Versicherungssumme der Inhaltsversicherung. Praktisch bedeutet das, die maximal mögliche Entschädigung im Unterbrechungsfall entspricht dem Wert des versicherten Inventars/Vorrats. Diese Kopplung soll sicherstellen, dass keine Unterversicherung entsteht – es macht wenig Sinn, z. B. Inventar nur bis 100.000 € zu versichern, aber eine BU-Summe von 500.000 € zu erwarten. Bei der KBU bildet also die Inhalts-Versicherungssumme die Obergrenze der BU-Leistung.

Für größere Betriebe wird die BU-Versicherung oft als eigenständiger Vertrag (mittlere oder große BU) abgeschlossen. Doch selbst dann wird sie meist in Kombination mit der Sachversicherung verhandelt, idealerweise beim gleichen Versicherer. Das hat praktische Gründe: Sach- und BU-Schaden gehen Hand in Hand, und bei ein und demselben Versicherer lassen sich Überschneidungen oder Lücken besser vermeiden (z. B. wer trägt bestimmte Mehrkosten – der Feuer- oder der BU-Versicherer?). Einige Versicherer bieten Kombiprodukte an, bei denen Inhalts- und Betriebsunterbrechungsschutz in einer Police integriert sind.

Fazit: Die Inhaltsversicherung deckt den Sachschaden an Ihrem Inventar, die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt den daraus folgenden Ertragsausfall. In der kleinen Variante sind beide quasi „ineins“ – im Schadenfall ergänzt die BU automatisch den Sachschaden um die Ertragskomponente. Aber auch in separater Form gehören Sach- und BU-Versicherung zusammen und sollten aufeinander abgestimmt sein, um vollständigen Schutz zu gewährleisten.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist grundsätzlich für nahezu jeden Gewerbebetrieb sinnvoll – vom kleinen Handwerksbetrieb und Einzelhändler bis hin zum mittelständischen Produktionsunternehmen und Großbetrieb. Überall dort, wo ein längerer Stillstand im Betrieb die wirtschaftliche Existenz bedrohen könnte, stellt die BU-Versicherung einen essenziellen Schutz dar.

Einige Beispiele und Kriterien, wann die Versicherung besonders ratsam ist:

  • Branchen mit hohen Fixkosten: Betriebe, die hohe laufende Kosten haben, selbst wenn keine Produktion stattfindet, profitieren besonders. Dazu gehören z. B. Arztpraxen oder Apotheken (hohe Personal- und Raumkosten), Hotellerie und Gastronomie (Personal, Miete/Pacht) oder Fertigungsbetriebe mit teuren Maschinen und Anlagen. In meiner Erfahrung sind Arzt- und Zahnarztpraxen oft betroffen – etwa könnte ein Wasserschaden eine Praxis wochenlang schließen, während Gehälter und Miete weiterlaufen. Eine BU-Versicherung federt in solchen Fällen den Umsatzausfall ab und hält den Kopf der Praxis über Wasser.
  • Unternehmen, die stark von ihrem Standort abhängen: Wenn ein Geschäft keinen Ausweichstandort hat oder die Produktionsprozesse nicht einfach verlagert werden können, ist das Risiko hoch. Beispiel: Einzelhändler mit Ladengeschäft – brennt das Ladenlokal aus, ist der Verkauf bis zur Wiedereröffnung komplett gestoppt. Oder Handwerksbetriebe, die spezialisierte Werkstätten haben – fällt die Werkstatt durch Feuer oder Sturm aus, kann oft nicht ohne Weiteres anderswo weitergearbeitet werden. Solche Betriebe brauchen den finanziellen Puffer einer BU-Versicherung, um die Zeit bis zur Wiederherstellung zu überbrücken.
  • Betriebe mit längeren Wiederanlaufzeiten: In manchen Branchen dauert es sehr lange, nach einem Schaden wieder voll funktionsfähig zu sein – z. B. weil Maschinen mit langen Lieferzeiten ersetzt werden müssen oder behördliche Genehmigungen den Wiederaufbau verzögern. Produktionsbetriebe, Industrieunternehmen oder z. B. eine Bäckerei mit Spezialofen: Wenn hier ein Feuer wütet, kann der Ersatz der Anlagen Monate dauern. Ohne Versicherung gerät das Unternehmen in dieser Zeit in erheblichen Liquiditätsengpass. Mit einer BU-Police lässt sich zumindest finanziell dieser Zeitraum überbrücken.
  • Kleine und mittlere Unternehmen ohne große Reserven: Je weniger finanzielles Polster ein Unternehmen hat, desto schneller würde es die Folgen einer Unterbrechung spüren. Eine Versicherung gegen Betriebsunterbrechung ist hier quasi die “Notfallkasse”, die einspringt. Ein Personenunternehmen oder Familienbetrieb kann meist nicht mal eben mehrere Monatsumsätze Verlust ausgleichen – hier ist eine BU-Versicherung besonders wichtig, um im Ernstfall nicht vor dem Aus zu stehen.

Kurz gesagt: Jeder Unternehmer, der es sich nicht leisten kann oder will, seinen Betrieb für einige Wochen oder Monate stillgelegt zu sehen, sollte über eine Betriebsunterbrechungsversicherung verfügen. Oft wird dieses Risiko unterschätzt, nach dem Motto “bei mir passiert schon nichts”. Doch Schäden wie Feuer, Wasserrohrbruch oder Sturm können jeden treffen – und dann zeigt sich, wer vorgesorgt hat. Durch die relativ maßvolle Prämie (insbesondere in Kombination mit einer Sachversicherung) steht der potenzielle Nutzen in keinem Vergleich zum möglichen Schaden. Es ist also ein essentieller Baustein der betrieblichen Absicherung für alle Branchen. Sollte Ihr Unternehmen jemals durch einen Schaden zum Erliegen kommen, werden Sie froh sein, diesen Schutz zu haben.

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