bKV: Brauchen wir das? – GKV reicht doch aus, oder?

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„Die Mitarbeitenden sind doch alle schon krankenversichert. Wofür braucht es da noch eine bKV?“ Dieser Satz fällt in Beratungsgesprächen mit Geschäftsführer/innen und Personalverantwortlichen sehr häufig. Er klingt erstmal logisch: Jede und jeder Beschäftigte in Deutschland hat eine Krankenversicherung, gesetzlich oder privat. Warum also zusätzlich noch etwas abschließen?

Die Antwort ist einfach, aber für viele überraschend: Krankenversichert sein und gut versorgt sein sind zwei unterschiedliche Dinge. Die gesetzliche Krankenversicherung sichert das medizinisch Notwendige ab, nicht mehr und nicht weniger. Und genau in diesem „nicht mehr“ liegen Versorgungslücken, die für Mitarbeitende im Ernstfall sehr konkret spürbar werden. Im Folgenden geht es darum, wo diese Lücken liegen, warum die bKV genau hier ansetzt und was Arbeitgeber/innen dabei beachten sollten.

Die GKV sichert das Nötigste, nicht das Gewünschte

bKV: Brauchen wir das?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Solidarversicherung. Sie funktioniert nach dem Prinzip: Alle zahlen ein, alle bekommen das, was medizinisch notwendig ist. Das ist ein wichtiges und bewährtes Prinzip, hat aber eine klare Grenze. Was „notwendig“ ist, definiert der Gesetzgeber, und diese Definition liegt fast immer unterhalb dessen, was medizinisch möglich und sinnvoll wäre.

Diese Grenze wird aktuell noch enger gezogen. Die Politik hat 2026 tiefgreifende Reformen der GKV auf den Weg gebracht, um das strukturelle Defizit der Kassen in den Griff zu bekommen. Ohne Gegenmaßnahmen drohte den gesetzlichen Kassen ein Defizit von rund 15 Milliarden Euro allein im kommenden Jahr, das bis 2030 auf etwa 40 Milliarden Euro anwachsen könnte. Die Folge: Der Festzuschuss beim Zahnersatz sinkt um 10 Prozentpunkte, Zuzahlungen für Medikamente steigen, und weitere Leistungen wie die Erstattung homöopathischer Arzneimittel stehen komplett zur Disposition. Die Richtung ist eindeutig: Die Leistungen der GKV werden nicht großzügiger, sondern enger.

Für Arbeitgeber/innen bedeutet das: Der Abstand zwischen dem, was die GKV zahlt, und dem, was Mitarbeitende sich eigentlich wünschen oder im Bedarfsfall brauchen, wird eher größer als kleiner. Genau diesen Abstand schließt die betriebliche Krankenversicherung.

Wo genau lässt die GKV Versorgungs­lücken offen?

Zahnersatz

Beim Zahnersatz zeigt sich die Lücke am deutlichsten. Die GKV übernimmt hier nur einen befundbezogenen Festzuschuss von aktuell 60 Prozent der Regelversorgung, der sich mit lückenlos geführtem Bonusheft nach zehn Jahren auf maximal 75 Prozent steigern lässt. Das klingt erstmal ordentlich, bezieht sich aber nur auf die einfachste, zahnmedizinisch ausreichende Versorgung. Wer hochwertigen Zahnersatz möchte, etwa Implantate, Inlays oder ästhetisch hochwertige Kronen, zahlt die Differenz komplett selbst, und die kann schnell in den vierstelligen Bereich gehen. Eine bKV mit Zahnbaustein übernimmt genau diesen Eigenanteil.

Vorsorge und Früherkennung

Viele Vorsorgeuntersuchungen, die über das gesetzliche Mindestprogramm hinausgehen, zahlt die GKV nicht oder nur eingeschränkt. Erweiterte Check-ups, zusätzliche Krebsvorsorge-Screenings oder IGeL-Leistungen beim Facharzt gehören dazu. Eine gute bKV übernimmt hier zusätzliche Vorsorgeleistungen, oft ganz ohne Selbstbeteiligung, und macht Prävention für Mitarbeitende dadurch überhaupt erst attraktiv.

Heilpraktiker und alternative Heilmethoden

Behandlungen bei Heilpraktiker/innen zahlt die GKV grundsätzlich nicht, das ist gesetzlich klar geregelt. Wer auf Naturheilverfahren, Homöopathie oder osteopathische Behandlungen setzt, trägt die Kosten komplett selbst. Über eine ambulante Zusatzabsicherung in der bKV lassen sich solche Kosten anteilig oder bis zu einem Jahreshöchstbetrag erstatten.

Psychotherapie

Ein Bereich, der Mitarbeitende in der Praxis besonders hart trifft, sind die Wartezeiten auf einen Therapieplatz im gesetzlichen System. Selbst wenn ein Anspruch besteht, vergehen bis zum ersten Termin häufig Monate. Eine bKV kann hier den Zugang zu privatärztlichen Leistungen oder Kurzzeittherapien beschleunigen und damit in einer Lebensphase helfen, in der schnelle Unterstützung zählt.

Privatzimmer und Chefarzt­behandlung im Krankenhaus

Im Krankenhaus liegt eine gesetzlich versicherte Person im Mehrbettzimmer und wird von der zuständigen Stationsärztin oder dem zuständigen Stationsarzt behandelt, unabhängig von Position oder Betriebszugehörigkeit. Eine bKV mit stationärem Baustein ermöglicht Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung, also genau die Leistungen, die sonst nur Privatversicherten offenstehen.

Der eigentliche Clou: kostenlos und sofort wirksam

Was die bKV aus Sicht der Mitarbeitenden so besonders macht, ist nicht nur, was sie leistet, sondern wie sie funktioniert.

Sie ist in aller Regel beitragsfrei für die Belegschaft. Der Gruppenvertrag wird vom Unternehmen abgeschlossen, das auch die Beiträge übernimmt, für Mitarbeitende entstehen keine monatlichen Kosten. Das unterscheidet die bKV grundlegend von einer privat abgeschlossenen Zusatzversicherung, die jede und jeder einzeln bezahlen müsste.

Sie greift ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Wer privat eine Zahnzusatzversicherung abschließt, muss meist Gesundheitsfragen beantworten und unter Umständen Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse in Kauf nehmen. Bei der bKV entfällt das für die Belegschaft komplett, der Gruppenvertrag garantiert Aufnahme unabhängig vom individuellen Gesundheitszustand. Auch die sonst üblichen Wartezeiten, bevor eine Versicherung überhaupt zahlt, gibt es bei vielen bKV-Tarifen nicht. Der Schutz beginnt ab dem ersten Tag.

Für Mitarbeitende ist das ein handfester, sofort spürbarer Vorteil, ganz ohne eigenes Zutun. Für Arbeitgeber/innen ist es ein Benefit, der beim Recruiting und in der Mitarbeiterbindung messbar wirkt, gerade in Zeiten von Fachkräftemangel.

Häufige Miss­verständnisse und Bedenken

„Dann sind die Mitarbeitenden ja doppelt versichert“

Ein verbreitetes Missverständnis. Die bKV ist keine zweite Krankenversicherung, sondern eine Ergänzung zur bestehenden GKV oder PKV. Sie tritt nicht an deren Stelle und übernimmt nicht dieselben Leistungen doppelt, sondern schließt gezielt die Lücken, die die Basisversicherung offenlässt. Eine echte Doppelversicherung, bei der zwei Verträge dieselbe Leistung erstatten, entsteht bei einer bKV normalerweise nicht, solange der Tarif sauber auf die Grundversicherung abgestimmt ist. Genau das zu prüfen, gehört zu einer sorgfältigen Beratung.

„Für privat Versicherte lohnt sich das doch gar nicht“

Hier ist tatsächlich Differenzierung nötig. Wer privat krankenversichert ist, hat in der Regel bereits ein deutlich umfangreicheres Leistungspaket als gesetzlich Versicherte, oft inklusive Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer und höherer Erstattung beim Zahnersatz. Die typischen bKV-Bausteine decken also Leistungen ab, die PKV-Versicherte teilweise schon vertraglich abgesichert haben. Der zusätzliche Nutzen einer bKV ist für diese Beschäftigtengruppe entsprechend geringer und sollte im Einzelfall betrachtet werden, etwa mit Blick auf spezielle Bausteine wie Krankentagegeld-Ergänzung oder ambulante Zusatzleistungen, die auch in guten PKV-Tarifen nicht immer enthalten sind. Pauschal auf jede Belegschaft dieselbe bKV-Lösung anzuwenden, wird der Mischung aus gesetzlich und privat Versicherten in vielen Betrieben nicht gerecht.

„Das ist doch nur was für große Konzerne“

Auch das stimmt nicht. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sowie Betriebe mit Mitarbeitenden im freiberuflichen Umfeld profitieren besonders, weil sie im Wettbewerb um Fachkräfte oft nicht mit dem Gehaltsniveau großer Konzerne mithalten können. Ein steuerlich begünstigter, für die Mitarbeitenden kostenloser Zusatzbaustein wie die bKV ist hier ein Argument, das im Bewerbungsgespräch tatsächlich zählt.

Fazit: Die GKV reicht als Basis, nicht als Voll­versorgung

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet, was sie soll: eine solide medizinische Grundversorgung für alle. Aber „solide Grundversorgung“ und „das, was sich Mitarbeitende im Ernstfall wünschen“, sind zwei unterschiedliche Anspruchsniveaus. Bei Zahnersatz, Vorsorge, Heilpraktiker-Leistungen, Psychotherapie und Komfort im Krankenhaus bleiben spürbare Lücken, die sich mit der aktuellen Gesundheitsreform eher noch vergrößern.

Die bKV setzt genau hier an: kostenlos für die Belegschaft, ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit. Für Unternehmen ist sie damit ein vergleichsweise einfach umzusetzender Baustein, um Mitarbeitende spürbar besser abzusichern und im Wettbewerb um Fachkräfte ein echtes Argument in der Hand zu haben.

Sie überlegen, ob und welcher bKV-Baustein zu Ihrem Team passt? Gerne wird das gemeinsam durchgerechnet, unverbindlich und passend zur jeweiligen Belegschaftsstruktur.

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