PKV für Selbständige: Voraussetzungen, Kosten und Risiken im Überblick

Wer sich selbständig macht, steht früh vor einer Entscheidung, die ihn oft Jahrzehnte begleitet: gesetzliche oder private Krankenversicherung. Anders als Angestellte können Selbständige frei wählen; diese Freiheit macht die Entscheidung jedoch so anspruchsvoll. Als ungebundene Versicherungsmaklerin erlebe ich in meinen Beratungen regelmäßig, dass Gründer vor allem auf den Einstiegsbeitrag schauen und die langfristigen Folgen zu wenig beachten. In diesem Beitrag erfährst du, wie die private Krankenversicherung für Selbständige funktioniert, was sie kostet, wo ihre Risiken liegen und woran du erkennst, ob sie zu deiner Situation passt. Alle Werte beziehen sich auf den Stand November 2026.

PKV für Selbständige

Warum Selbständige zwischen GKV und PKV wählen können

Angestellte sind zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Für sie gilt daher eine Jahresarbeitsentgeltgrenze: Überschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die für 2026 geltende Grenze von 77.400 Euro und tritt Versicherungsfreiheit ein, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Für hauptberuflich Selbständige gilt diese Einkommensgrenze nicht. Sie können sich grundsätzlich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat versichern oder ihre gesetzliche Krankenversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fortführen, sofern keine anderweitige Versicherungspflicht besteht. Das gilt auch, wenn der Gewinn im ersten Jahr noch gering ausfällt.

Besonders wichtig ist der Zeitpunkt des Übergangs in die Selbständigkeit. Wechselst du aus einer Anstellung in die Selbständigkeit, setzt sich deine bisherige Mitgliedschaft nach § 188 Absatz 4 SGB V zunächst als freiwillige Mitgliedschaft fort. Das gilt nur dann nicht, wenn du innerhalb von zwei Wochen nach dem entsprechenden Hinweis deiner Krankenkasse deinen Austritt erklärst und eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Die Zweiwochenfrist beginnt daher grundsätzlich nicht automatisch mit dem Start der Selbständigkeit, sondern mit dem Hinweis der Krankenkasse. Trotzdem solltest du die Entscheidung möglichst schon vor dem Start der Selbständigkeit vorbereiten.

Voraussetzung für die freie Wahl ist eine hauptberufliche Selbständigkeit. Übst du die selbständige Tätigkeit nur nebenberuflich aus und bist im Hauptberuf angestellt, gelten für dich die Regeln für Angestellte. Für Künstler und Publizisten gelten über die Künstlersozialkasse eigene Regeln.

So funktioniert die gesetzliche Kranken­versicherung für Selbständige

Selbständige sind in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert und zahlen den gesamten Beitrag allein, weil es keinen Arbeitgeberanteil gibt. Der Beitrag richtet sich nach deinem Einkommen, und zwar nach allen Einkunftsarten, also beispielsweise auch nach Kapitalerträgen oder Mieteinnahmen. Er wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet, die 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat liegt.

Im Jahr 2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, dessen Durchschnittswert bei 2,9 Prozent liegt. Der tatsächliche Zusatzbeitrag kann je nach Krankenkasse höher oder niedriger ausfallen. Hauptberuflich Selbständige zahlen in der Regel den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent, wenn ihre Mitgliedschaft keinen Anspruch auf Krankengeld umfasst. Für die Pflegeversicherung kommen grundsätzlich 3,6 Prozent hinzu, bei Kinderlosen ab 23 Jahren 4,2 Prozent.

Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag ergibt sich 2026 für Selbständige mit Kind ein rechnerischer Höchstbeitrag von rund 1.192 Euro im Monat einschließlich Pflegeversicherung. Für Kinderlose ab 23 Jahren liegt er bei rund 1.226 Euro. Verdienst du wenig, greift eine Untergrenze: Für hauptberuflich Selbständige wird mindestens ein Einkommen von 1.318,33 Euro im Monat zugrunde gelegt. Das entspricht einem Drittel der Bezugsgröße von 3.955 Euro. Daraus folgt für Versicherte mit Kind ein Mindestbeitrag von rund 270 Euro im Monat, bei Kinderlosen etwas mehr. Dieser Mindestbeitrag fällt auch bei einem sehr geringen Gewinn oder bei Verlusten an. Für 2027 ist eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf 6.375 Euro im Monat beziehungsweise 76.500 Euro im Jahr vorgesehen. Zum Redaktionsstand war das erforderliche Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen. Mit der Grenze würde auch der mögliche Höchstbeitrag steigen.

Bei Selbständigen setzt die Krankenkasse den Beitrag zunächst vorläufig auf Grundlage des letzten Einkommensteuerbescheids fest und berechnet ihn später anhand des tatsächlichen Gewinns endgültig. Das kann zu Nachzahlungen führen, wenn dein Gewinn gestiegen ist. Reichst du den Steuerbescheid nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Jahren ein, droht eine hohe Nachforderung, weil die Kasse den Beitrag dann auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze festsetzen kann.

Einen Anspruch auf Krankengeld hast du als freiwillig versicherter Selbständiger nicht automatisch. Du kannst ihn über eine Wahlerklärung gegenüber deiner Krankenkasse einschließen. Dann gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent, und das gesetzliche Krankengeld wird in der Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Für Wahlerklärungen gelten ab 2027 neue Wirksamkeitsregelungen: Geht die Erklärung innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft oder nach einem entsprechenden Statuswechsel bei der Krankenkasse ein, kann sie unmittelbar wirksam werden. Bei einer späteren Erklärung gilt grundsätzlich eine dreimonatige Wartezeit. Maßgeblich sind die Voraussetzungen im Einzelfall und die Umsetzung durch die jeweilige Krankenkasse.

Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin beitragsfrei mitversichert. Ab 2028 wird für viele familienversicherte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner ein zusätzlicher Krankenversicherungsbeitrag erhoben. Der Zuschlag beträgt 2,5 Beitragssatzpunkte auf die beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds und wird grundsätzlich vom Mitglied allein getragen. Das Gesetz sieht jedoch mehrere Ausnahmen vor, unter anderem für bestimmte Familien mit jüngeren Kindern, pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderungen.

So funktioniert die private Kranken­versicherung

In der privaten Krankenversicherung bestimmt nicht dein Einkommen den Beitrag, sondern dein Eintrittsalter, dein Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn und der gewählte Leistungsumfang. Nach dem Versicherungsbeginn wirkt sich eine spätere Erkrankung nicht auf deinen persönlichen Beitrag aus, weil die Kosten auf alle Versicherten des Tarifs verteilt werden. Der vereinbarte Leistungsumfang gilt nach Angaben des PKV-Verbands unbefristet und kann vom Versicherer nicht einseitig gekürzt werden. Auch in der PKV erhältst du als Selbständiger keinen Arbeitgeberzuschuss und trägst den Beitrag daher vollständig selbst.

Damit die Beiträge im Alter nicht allein von den höheren Gesundheitskosten dieser Lebensphase abhängen, bilden die Versicherer Alterungsrückstellungen. Sie lagen laut PKV-Verband Ende 2025 bei rund 357 Milliarden Euro, und die Zahl der Vollversicherten betrug etwa 8,79 Millionen. Wer seit dem 1. Januar 2000 neu in die substitutive private Krankenversicherung eingetreten ist, zahlt grundsätzlich zusätzlich einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent. Dieser wird regelmäßig bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben, in dem die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet.

Für Familien ist wichtig, dass es in der PKV keine beitragsfreie Mitversicherung gibt, denn jede Person erhält einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag.

Wie gut die Leistungen tatsächlich sind, hängt vollständig vom gewählten Tarif ab. Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass nicht jeder PKV-Tarif besser leistet als die gesetzliche Krankenversicherung; Tarife mit besonders umfangreichen Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus kosten entsprechend mehr. Ein Vergleich nach Leistungsinhalten ist daher wichtiger als ein Vergleich nach dem niedrigsten Beitrag.

Die Gesundheits­prüfung: Die erste Hürde beim Einstieg

Bevor ein Versicherer dich aufnimmt, musst du im Antrag detaillierte Gesundheitsfragen beantworten. Auf dieser Grundlage entscheidet der Versicherer, ob er dich zu normalen Bedingungen annimmt, einen Risikozuschlag verlangt, bestimmte Leistungen ausschließt oder den Antrag ablehnt. Die meisten Ablehnungen erfolgen wegen schwerer Vorerkrankungen, wobei die Bewertungen der einzelnen Versicherer ähnlich, aber nicht identisch ausfallen.

Die Gesundheitsfragen des Versicherers musst du vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Maßgeblich sind die gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt. Bei falschen oder unvollständigen Angaben hängen die Folgen insbesondere davon ab, ob du vorsätzlich, grob fahrlässig, einfach fahrlässig oder schuldlos gehandelt hast und ob der Versicherer den Vertrag bei vollständiger Kenntnis zu anderen Bedingungen abgeschlossen hätte. Je nach Einzelfall kommen ein Rücktritt, eine Kündigung, eine rückwirkende Vertragsanpassung, ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss infrage. Bei arglistiger Täuschung kann der Versicherer den Vertrag außerdem anfechten. Dadurch können erhebliche Leistungslücken und Rückforderungen entstehen. Deshalb solltest du deine Gesundheitsangaben sorgfältig anhand der vorhandenen Behandlungsunterlagen vorbereiten.

Einen förmlichen Antrag solltest du möglichst erst stellen, wenn die Annahmemöglichkeiten geklärt sind. In späteren Anträgen fragen Versicherer teilweise nach bereits abgelehnten, zurückgestellten oder nur zu erschwerten Bedingungen angenommenen Anträgen. Eine vorausgegangene Ablehnung kann deshalb weitere Anträge erschweren. Vor dem Antrag stellt ein Makler häufig eine anonyme Risikovoranfrage, bei der mehrere Versicherer ohne direkte Namensnennung prüfen, zu welchen Konditionen sie dich aufnehmen würden. Kommt eine Aufnahme in einen regulären PKV-Tarif nicht zustande, kann geprüft werden, ob ein gesetzlicher Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif besteht. Im Basistarif sind Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen nicht zulässig.

Krankentage­geld: Der Schutz, der in der Selbständigkeit oft fehlt

Als Selbständiger bekommst du im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung, während Fixkosten wie Miete, Leasingraten oder Gehälter weiterlaufen. Privat Krankenversicherte haben außerdem keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld, deshalb ist eine Krankentagegeldversicherung für sie der zentrale Baustein zur Absicherung des Einkommens.

In der PKV kannst du die Höhe des Krankentagegeldes innerhalb der versicherungsrechtlichen Grenzen bedarfsgerecht vereinbaren. Es darf dein durchschnittliches Nettoeinkommen plus Kranken- und Rentenversicherungsbeitrag grundsätzlich nicht übersteigen. Den Zeitpunkt, ab dem gezahlt wird, die sogenannte Karenzzeit, kannst du als Selbständiger individuell festlegen. Eine kurze Karenzzeit erhöht den Beitrag, eine längere senkt ihn, setzt aber voraus, dass du die Anfangsphase einer Erkrankung aus Rücklagen überbrücken kannst. Orientiere die Höhe des Tagegeldes an deinem tatsächlichen Einkommensausfall und deinen laufenden Verpflichtungen und passe sie an, wenn sich dein Einkommen deutlich verändert. Endet deine Erwerbstätigkeit dauerhaft, entfällt regelmäßig auch der Bedarf für das Krankentagegeld. Arbeitest du nach Beginn des Rentenbezugs weiter, sollte geprüft werden, ob und in welchem Umfang der Schutz fortgeführt werden kann. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags.

Beitrags­steigerungen in der PKV: Was du realistisch einplanen solltest

Die Beiträge in der PKV bleiben nicht dauerhaft gleich. Eine Beitragsanpassung kommt in Betracht, wenn die tatsächlichen Versicherungsleistungen oder die für die Kalkulation maßgeblichen Sterbewahrscheinlichkeiten erheblich von den ursprünglichen Annahmen abweichen. Für die Versicherungsleistungen gilt grundsätzlich ein gesetzlicher Schwellenwert von 10 Prozent; in den Tarifbedingungen kann jedoch ein niedrigerer Wert vereinbart sein. Die Neuberechnung muss von einem unabhängigen Treuhänder geprüft werden. Weil geringere Abweichungen zunächst ohne Beitragsanpassung bleiben können, können spätere Erhöhungen vergleichsweise deutlich ausfallen.

Für 2026 meldete der PKV-Verband Beitragsanpassungen für rund 60 Prozent der Vollversicherten von durchschnittlich etwa 13 Prozent. Für den 1. Januar 2027 rechnet der Verband nach aktuellem Stand damit, dass die Beiträge für rund 53 Prozent der Privatversicherten steigen, im Schnitt um 13,4 Prozent. In den Tarifen für Beihilfeberechtigte liegt der durchschnittliche Anstieg bei 11,4 Prozent, bei allen anderen Versicherten, zu denen auch Selbständige zählen, bei 15,3 Prozent. Diese Werte beziehen sich auf die jeweils von einer Anpassung betroffenen Versicherten und sind Durchschnittswerte. Sie sagen nicht voraus, wie sich ein bestimmter Tarif entwickelt. Als Ursache nennt der Verband steigende Leistungsausgaben, im Jahr 2025 beispielsweise fast 7,5 Prozent mehr für allgemeine Krankenhausleistungen und rund 8 Prozent mehr für Arzneimittel.

Zur Einordnung gehört, dass auch die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung seit Jahren steigen. Eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV, das zur Verbandsfamilie gehört, ermittelt für 2017 bis 2027 einen jährlichen Anstieg der Beitragseinnahmen je Versichertem von 5,1 Prozent in der PKV und 5,3 Prozent in der GKV. Dieser Vergleich beschreibt die durchschnittliche Entwicklung der Beitragseinnahmen je versicherter Person. Daraus lässt sich nicht unmittelbar ableiten, wie sich der Beitrag eines einzelnen Selbständigen entwickeln kann.

Gegen steigende Beiträge hast du mehrere Möglichkeiten. Nach § 204 VVG kannst du grundsätzlich in andere Tarife deines Versicherers wechseln. Deine erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen werden dabei angerechnet. Soweit der neue Tarif keine zusätzlichen oder höheren Leistungen bietet, ist grundsätzlich keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Für Mehrleistungen darf der Versicherer dagegen eine Gesundheitsprüfung verlangen und gegebenenfalls einen Risikozuschlag, eine Wartezeit oder einen Leistungsausschluss vorsehen. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer wird nur ein Übertragungswert auf dem Niveau des Basistarifs mitgenommen. Das gilt grundsätzlich für Verträge, die seit dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden. Zusätzlich hast du bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Monaten ab Erhalt der Mitteilung. Dabei musst du nachweisen, dass du nahtlos weiter versichert bist. Weitere Stellschrauben sind ein höherer Selbstbehalt oder ein reduzierter Leistungsumfang, etwa beim Zahnersatz oder beim Einzelzimmer. Prüfe dabei, ob du die Eigenbeteiligung und mögliche Leistungseinschränkungen dauerhaft tragen kannst.

Wenn das Einkommen sinkt oder das Alter kommt

Der größte Unterschied zwischen beiden Systemen zeigt sich bei schwankendem Einkommen. In der GKV sinkt dein Beitrag mit zeitlicher Verzögerung, wenn dein Gewinn sinkt, wobei der Mindestbeitrag die Untergrenze bildet. In der PKV bleibt der Beitrag unabhängig von deinem Einkommen bestehen, auch in einem schwachen Geschäftsjahr, bei längerer Krankheit oder im Ruhestand.

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung setzt regelmäßig voraus, dass erneut Versicherungspflicht entsteht. Das kann beispielsweise durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze erfolgen, sofern die Selbständigkeit nicht weiterhin hauptberuflich ausgeübt wird. Weitere Versicherungspflichttatbestände können je nach Lebenssituation ebenfalls eine Rolle spielen. Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr für viele Privatversicherte aufgrund der gesetzlichen Voraussetzungen des § 6 Absatz 3a SGB V meist nicht mehr möglich.

Als gesetzliches Sicherheitsnetz gibt es den Basistarif. Sein Höchstbeitrag liegt 2026 bei rund 1.017 Euro im Monat ohne Pflegepflichtversicherung. Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit kann sich der Beitrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen halbieren. Der Zugang steht nur bestimmten Personengruppen offen. Der Basistarif ist daher vor allem eine Auffanglösung und nicht als reguläre Alternative zu leistungsstärkeren Tarifen gedacht.

Im Ruhestand kann die PKV an mehreren Stellen entlastet werden. Der gesetzliche 10-Prozent-Zuschlag entfällt nach den gesetzlichen Altersvorgaben. Endet die Erwerbstätigkeit, wird in der Regel auch kein Krankentagegeld mehr benötigt. Wer eine gesetzliche Rente bezieht und den Zuschuss beantragt, erhält 2026 einen Zuschuss von rechnerisch 8,75 Prozent der gesetzlichen Bruttorente. Er ist auf die Hälfte des tatsächlichen berücksichtigungsfähigen Krankenversicherungsbeitrags begrenzt. Zur privaten Pflegepflichtversicherung wird kein entsprechender Zuschuss gezahlt. Wer befürchtet, dass seine Alterseinkünfte zu niedrig ausfallen, kann einen Beitragsentlastungstarif prüfen, mit dem gezielt für den Beitrag im Alter vorgesorgt wird. Da viele Selbständige nur geringe oder keine Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung haben, gehört der PKV-Beitrag im Alter in deine Altersvorsorgeplanung.

Steuerliche Behandlung der Beiträge

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehören für Selbständige grundsätzlich zu den Sonderausgaben und nicht zu den Betriebsausgaben. Steuerlich vollständig abzugsfähig ist grundsätzlich der Beitragsanteil für die sogenannte Basisabsicherung. Beitragsanteile für zusätzliche Wahlleistungen gehören nicht dazu. Beiträge zum Krankentagegeld können als sonstige Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen sein, wirken sich in der Praxis jedoch häufig nicht zusätzlich aus, wenn der maßgebliche Höchstbetrag bereits ausgeschöpft ist. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt von deiner persönlichen Situation ab und sollte mit einer Steuerberatung geklärt werden.

Für wen die PKV passen kann und wann Zurückhaltung sinnvoll ist

Die private Krankenversicherung kann für Selbständige passen, die ein stabiles und planbares Einkommen erzielen, gesund sind, Wert auf einen bestimmten Leistungsumfang legen und die Beiträge auch in schwierigen Jahren und im Ruhestand sicher tragen können. Junge und gesunde Personen erhalten beim Einstieg häufig vergleichsweise günstige Annahmekonditionen. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass die PKV über die gesamte Vertragsdauer günstiger ist.

Zurückhaltung ist angebracht, wenn dein Einkommen stark schwankt, du kurz nach der Gründung noch wenig verdienst, eine Familie mit mehreren Kindern planst oder Vorerkrankungen hast, die zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen könnten. Aus meiner Beratungspraxis kann ich sagen, dass die Entscheidung nie allein vom Einstiegsbeitrag abhängen sollte.

So gehst du bei der Entscheidung vor

Kläre zuerst, welche Leistungen dir wichtig sind und wie viel Eigenbeteiligung du dauerhaft tragen kannst. Halte anschließend fest, wie stabil dein Einkommen ist, wie hoch deine Fixkosten sind und ob eine Familiengründung ansteht. Danach lohnt sich die anonyme Risikovoranfrage, damit klar ist, zu welchen Bedingungen du überhaupt aufgenommen wirst. Erst im letzten Schritt vergleichst du Tarife nach Leistungsinhalten, Beitragsentwicklung und den Möglichkeiten zur Beitragsentlastung im Alter.

Dieser Beitrag bietet einen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Ob eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung zu dir passt, hängt von deiner Gesundheit, deinem Einkommen, deiner Familiensituation und deinen Zielen ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Steuerliche und rechtliche Detailfragen lassen sich in einem Überblicksartikel nicht abschließend klären. Die genannten Werte beziehen sich auf den Stand November 2026 und können sich ändern. 

Persönliche Beratung zur PKV für Selbständige

Die Wahl der Krankenversicherung gehört zu den Entscheidungen in der Selbständigkeit, die sich später nur schwer korrigieren lassen. Als ungebundene Versicherungsmaklerin vergleiche ich für dich Tarife mehrerer Versicherer, stelle bei Bedarf eine anonyme Risikovoranfrage und bespreche mit dir, wie sich Beitrag, Leistungen und Krankentagegeld langfristig entwickeln können. Melde dich gern über das Kontaktformular auf dieser Seite, damit wir deine Situation in Ruhe besprechen können.

 

 

Beitragsbild mit KI erstellt.

Fragen und Antworten

Ja, als hauptberuflich Selbständiger kannst du dich unabhängig von der Höhe deines Einkommens privat versichern. Voraussetzung ist, dass ein Versicherer dich nach der Gesundheitsprüfung aufnimmt und dass du die Beiträge langfristig tragen kannst, auch wenn dein Einkommen später sinkt.

Eine pauschale Antwort wäre unseriös, weil der Beitrag von deinem Eintrittsalter, deinem Gesundheitszustand, dem gewählten Leistungsumfang, dem Selbstbehalt und dem Krankentagegeld abhängt. Eine gesetzliche Obergrenze wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nur im Basistarif. Ein konkretes Angebot erhältst du nach einer persönlichen Beratung und einer Prüfung deiner Gesundheitsangaben.

Als hauptberuflich Selbständiger gelingt dir die Rückkehr in der Regel nur, wenn erneut Versicherungspflicht entsteht. Das kann beispielsweise durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze geschehen, sofern die Selbständigkeit nicht weiterhin hauptberuflich ausgeübt wird. Ab dem 55. Lebensjahr ist der Weg aufgrund der gesetzlichen Voraussetzungen für viele Privatversicherte meist nicht mehr möglich. Deshalb solltest du die Entscheidung für die PKV langfristig betrachten.

Seit 2009 besteht in Deutschland eine Pflicht zur Absicherung im Krankheitsfall. Deshalb darf der Versicherer eine substitutive Krankheitskostenversicherung grundsätzlich nicht ordentlich kündigen. Sprich bei finanziellen Engpässen möglichst früh mit deinem Versicherer oder deinem Makler. Je nach Situation kommen beispielsweise ein interner Tarifwechsel oder die gesetzlich geregelten Sozialtarife infrage. Im Basistarif kann sich der Beitrag bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit unter den gesetzlichen Voraussetzungen halbieren. Bleiben Beiträge trotz Mahnverfahren unbezahlt, kann der Vertrag in den Notlagentarif überführt werden. Dieser bietet nur einen stark eingeschränkten Leistungsumfang, insbesondere für die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Für Kinder und Jugendliche gelten weitergehende Regelungen.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Der GKV-Mindestbeitrag liegt 2026 bei rund 270 Euro im Monat, während ein PKV-Beitrag vor allem von Alter, Gesundheit und Leistungsumfang abhängt. Weil eine Rückkehr in die GKV später schwierig ist, sollte die Entscheidung nicht allein am Einstiegsbeitrag hängen, sondern auch an der Frage, ob du die Beiträge bei schwankenden Einnahmen dauerhaft tragen kannst.

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