Altersvorsorgedepot ab 2027: Förderung und Varianten

Das Alters­vorsorgedepot kommt, obwohl es noch kein Produkt gibt

Wer in den vergangenen Monaten Radio, Fernsehen oder Social Media verfolgt hat, kennt die Werbung für das neue Altersvorsorgedepot, obwohl es dazu bislang noch kein konkretes Produkt zum Abschließen gibt. Die gesetzliche Grundlage steht allerdings bereits: Der Bundestag hat die Reform am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu, die neuen Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Das Altersvorsorgedepot soll dieselbe Lücke schließen wie einst die Riester-Rente, nämlich den Unterschied zwischen der gesetzlichen Rente und dem Lebensstandard, den du im Alter halten möchtest. Die Regeln sind dabei deutlich einfacher und die Förderung wesentlich transparenter als bei Riester.

Altersvorsorgedepot

Was ist das Alters­vorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist eine staatlich geförderte Geldanlage für das Alter. Du zahlst regelmäßig ein, beispielsweise über einen Sparplan in Fonds und ETFs und der Staat legt Zulagen obendrauf. Solange du sparst, fallen auf Wertsteigerungen und Erträge keine Steuern an. Erst die Leistungen in der Auszahlungsphase werden nachgelagert mit deinem dann gültigen persönlichen Steuersatz versteuert, der im Ruhestand in den meisten Fällen niedriger ausfällt als im Berufsleben. Neue Verträge nach dem alten Riester-Modell können ab 2027 nicht mehr abgeschlossen werden, das Altersvorsorgedepot ist damit der direkte Nachfolger.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die Grundzulage richtet sich künftig nach deinem Eigenbeitrag. Für jeden Euro, den du bis zu einer Höhe von 360 Euro im Jahr einzahlst, gibt der Staat 50 Cent dazu. Für die Beiträge zwischen 361 und 1.800 Euro im Jahr kommen 25 Cent je Euro hinzu. Daraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr. Wenn du also 150 Euro im Monat sparst, landen zusätzlich 540 Euro im Jahr in deinem Depot. Du kannst auch mehr einzahlen, die Zulage steigt dadurch allerdings nicht weiter.

Für jedes Kind, für das du Kindergeld erhältst, gibt es zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr. Die volle Kinderzulage erhältst du bereits bei einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro. Wer vor seinem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, bekommt außerdem einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Zwei Eltern mit zwei Kindern, die jeweils 150 Euro im Monat sparen, können so auf bis zu 1.680 Euro Förderung pro Jahr kommen.

Zusätzlich kannst du deine Beiträge samt Zulage bis zu einer Höhe von 1.800 Euro im Jahr in der Steuererklärung als Sonderausgaben ansetzen. Das Finanzamt prüft dabei automatisch, ob der Steuervorteil höher ausfällt als die Zulage und berücksichtigt dann den günstigeren Weg für dich. Entscheidend ist ein Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat, denn darunter gibt es keine Zulage. Bei Riester lag diese Grenze noch bei 60 Euro. Die Zulage beantragt dein Anbieter für dich, am besten erteilst du ihm direkt beim Abschluss einen Dauerzulageantrag.

Wer bekommt die Förderung?

Förderberechtigt sind Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte. Neu hinzu kommen Selbstständige und Freiberufler, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielen, sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, beispielsweise Ärzte und Rechtsanwälte. Verheiratete Partner ohne eigenen Förderanspruch können über den Ehepartner mittelbar gefördert werden, sofern sie einen eigenen Vertrag besitzen und mindestens 120 Euro im Jahr einzahlen. Dasselbe gilt für Lebenspartner in eingetragenen Lebenspartnerschaften. Die Grundzulage für mittelbar Berechtigte ist auf höchstens 175 Euro im Jahr begrenzt.

Die drei Varianten im Überblick

Das Altersvorsorgedepot ist nicht gleich Altersvorsorgedepot, denn es gibt unterschiedliche Produkttypen mit jeweils eigenen Stärken und Schwächen. Welcher davon zu dir passt, hängt von deinem Alter, deiner Risikobereitschaft und deinen Zielen ab.

Altersvorsorgedepot ohne Garantie

Bei dieser Variante hast du volle Renditechancen und musst gleichzeitig die vollen Schwankungen des Kapitalmarkts aushalten. Dein Depot kann zwischenzeitlich im Minus stehen und zum Rentenbeginn ist kein bestimmter Betrag zugesagt. Gerät der Markt ausgerechnet kurz vor deinem Ruhestand in eine Wirtschaftskrise, kann dein Guthaben deutlich geringer ausfallen als erwartet. Die Auszahlung erfolgt über einen Auszahlungsplan.

Standarddepot

Das Standarddepot ist als einfache Einstiegslösung gedacht und muss laut Bundesregierung bei jedem Anbieter von Altersvorsorgeprodukten verfügbar sein. Es gibt zwei vom Anbieter vorgegebene Fonds, von denen einer als risikoärmer und der andere als riskanter eingestuft wird. In den Jahren vor dem Rentenbeginn wird automatisch in den risikoärmeren Fonds umgeschichtet. Die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten ist hier auf höchstens 1,0 Prozent begrenzt. Auch hier erfolgt die Auszahlung über einen Auszahlungsplan.

Versicherungs­lösung mit wählbarer Garantie

Bei der Versicherungslösung bestimmst du die Höhe der Garantie selbst, denn du kannst zwischen 100, 80 oder sogar 0 Prozent wählen. Eine Garantie von 100 oder 80 Prozent bedeutet, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens dieser Anteil der eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht. Entscheidest du dich für 0 Prozent, gehst du bewusst volles Risiko ein und schaffst dir dafür die größten Renditechancen. Je niedriger die Garantie ausfällt, desto chancenreichere Anlagen kann der Anbieter wählen, während höhere Garantien mehr Sicherheit bei geringeren Renditeaussichten bedeuten. In der Rentenphase hast du bei dieser Variante grundsätzlich die Wahl zwischen einem Auszahlungsplan und einer lebenslangen Rente; einige Versicherer entwickeln zudem Mischformen aus beiden Auszahlungswegen.

Was passiert im Ruhestand?

Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren und spätestens mit 70 Jahren. Du kannst dir zu Beginn bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal auszahlen lassen. Das übrige Kapital erhältst du entweder als Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr oder als lebenslange Rente. Wenn du ein Depot ohne Versicherungskomponente gewählt hast, sind nach den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums reine Auszahlungsprodukte vorgesehen, sodass sich zu Rentenbeginn grundsätzlich auch in diesem Fall eine Leibrente bei einem Versicherer wählen lässt.

Der Unterschied zwischen beiden Wegen ist wichtig, denn ein Auszahlungsplan endet zu einem festen Zeitpunkt. Viele Menschen werden älter als 85 Jahre und benötigen ihre Rente auch danach noch. Außerdem bleibt das Geld im Auszahlungsplan am Kapitalmarkt investiert und unterliegt somit weiterhin Kursschwankungen. Werden in einer Phase fallender Kurse regelmäßig Beträge entnommen, müssen dafür mehr Anteile verkauft werden, was die Höhe deiner späteren Rente spürbar mindern kann. Eine lebenslange Rente schützt dich vor beiden Risiken, sie endet allerdings mit dem Tod und ist deshalb grundsätzlich nicht vererbbar, es sei denn, du vereinbarst eine Rentengarantiezeit von bis zu zehn Jahren.

Vererbung, Kündigung und Wohn­eigentum

Stirbst du vor dem Rentenbeginn, ist das Geld nicht verloren, denn das Vermögen ist vererbbar. Die erhaltene staatliche Förderung muss in der Regel zurückgezahlt werden, es sei denn, das Kapital wird auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners übertragen. In diesem Fall bleibt die Förderung erhalten.

Du kannst deinen Vertrag jederzeit kündigen, musst dann aber die bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Das Altersvorsorgedepot eignet sich deshalb nicht als Notgroschen für spontane Anschaffungen, sondern ausschließlich für die Altersvorsorge.

Wenn du das Kapital für den Kauf oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie einsetzen möchtest, ist das über die Eigenheimrenten-Förderung möglich. Diese Option ist allerdings nicht zwingend in jedem Vertrag enthalten, sodass du vor dem Abschluss darauf achten solltest, ob dein Anbieter sie vorsieht.

Depot oder Versicherungs­lösung: Was passt zu dir?

Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht, der Blick allein auf die Kosten greift zu kurz. Das günstigste Produkt ist nicht automatisch das beste, denn entscheidend ist, was du von deiner Altersvorsorge erwartest. Das Depot ohne Garantie passt zu dir, wenn du einen langen Anlagehorizont hast, Kursschwankungen aushältst und die volle Renditechance nutzen möchtest. Das Standarddepot ist eine unkomplizierte Lösung für alle, die sich nicht selbst um Fondsauswahl und Umschichtungen kümmern wollen.

In unserer Beratungspraxis sprechen für die Versicherungslösung vor allem die Wahlmöglichkeiten. Du kannst je nach Tarif zwischen 100, 80 oder 0 Prozent Garantie wählen, in der Rentenphase zwischen Auszahlungsplan und lebenslanger Rente entscheiden und hast die Möglichkeit, dein Einkommen im Alter dauerhaft abzusichern. Viele Tarife bieten außerdem kostenfreie Fondswechsel und Beitragsumschichtungen und die Verwaltung der Zulagen liegt bei einem Anbieter mit entsprechender Erfahrung. Dem stehen im Einzelfall höhere Kosten, eine eingeschränktere Fondsauswahl und die fehlende Vererbbarkeit einer Leibrente gegenüber. Welche Variante letztlich zu dir passt, lässt sich nur im Rahmen einer persönlichen Beratung klären.

Was passiert mit deinem Riester-Vertrag?

Dein bestehender Riester-Vertrag läuft ganz normal weiter. Es gibt keine automatische Kündigung und keine automatische Umwandlung, für bestehende Verträge gilt ein Bestandsschutz. Du solltest deinen Riester-Vertrag auf keinen Fall vorschnell kündigen, weil du dadurch Zulagen und Steuervorteile verlieren würdest und die bereits erhaltene Förderung zurückzahlen müsstest.

Ein freiwilliger Wechsel in das Altersvorsorgedepot ist möglich, ohne dass die bisher erhaltene Förderung zurückgezahlt werden muss. Dabei können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, die gesetzlich gedeckelt sind. Ob sich ein Wechsel für dich lohnt, hängt unter anderem von den Garantien, den Kosten und den Konditionen deines bestehenden Vertrags ab. Weil die Entscheidung endgültig ist, solltest du sie vorab sorgfältig durchrechnen lassen.

Fazit: So bist du am 1. Januar startklar

Mit dem Altersvorsorgedepot entsteht ein deutlich einfacheres und großzügigeres Fördersystem als bisher. Lass dir in einer persönlichen Beratung ausrechnen, wie viel Förderung für dich möglich ist, welche Variante zu deiner Situation passt und ob sich bei einem bestehenden Riester-Vertrag ein Wechsel anbietet. Sprich mich gerne an, damit wir gemeinsam herausfinden, welcher Weg für deine Altersvorsorge sinnvoll ist.

 

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information, ersetzt keine individuelle Beratung und stellt keine verbindliche Rechts- oder Steuerauskunft dar. Grundlage sind das Altersvorsorgereformgesetz sowie die Informationen der Bundesregierung und des Bundesfinanzministeriums, Stand Oktober 2026.

 

 

Beitragsbild mit KI erstellt.

Fragen und Antworten

Das Altersvorsorgereformgesetz ist bereits in Kraft, die neuen Produkte sollen jedoch erst ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Welche konkreten Produkte und Konditionen die Anbieter am Markt platzieren, lässt sich daher erst zum Start verlässlich beurteilen.

Du musst mindestens 120 Euro pro Jahr einzahlen, was 10 Euro im Monat entspricht. Die volle Grundzulage von 540 Euro erhältst du bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro im Jahr, also bei 150 Euro im Monat.

Ja, Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können die staatliche Förderung künftig erstmals unmittelbar nutzen. Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke zählen dazu; welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten, solltest du jedoch persönlich prüfen lassen.

Eine Kündigung ist jederzeit möglich, allerdings musst du dann die bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Das Altersvorsorgedepot ist daher für die langfristige Vorsorge gedacht und ersetzt keine Rücklage für unvorhergesehene Ausgaben.

Nein, dein Riester-Vertrag genießt Bestandsschutz und kann unverändert weiterlaufen. Ein Wechsel in das Altersvorsorgedepot ist freiwillig und sollte vorab individuell geprüft werden, weil er sich nicht mehr rückgängig machen lässt.

Das Guthaben ist grundsätzlich vererbbar, die erhaltene Förderung muss jedoch in der Regel zurückgezahlt werden. Wird das Kapital auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners übertragen, bleibt die Förderung erhalten.

Das Altersvorsorgedepot bietet Zulagen, eine steuerfreie Ansparphase und mögliche Steuervorteile über den Sonderausgabenabzug. Dafür ist das Kapital bis zum Rentenbeginn gebunden und der geförderte Teil der Auszahlung wird später versteuert, während du über ein normales Depot jederzeit frei verfügen kannst.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Sicher dir deine individuelle Beratung noch heute!

Lass uns gemeinsam die besten Versicherungslösungen für deine Bedürfnisse finden.

Nach oben scrollen