
Wenn die PKV plötzlich auf die Bundesbeihilfe verweist
…..müssen Versicherte das akzeptieren?
Private Krankenversicherung und Beihilfe sind zwei getrennte Systeme: Die Beihilfe beruht auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die private Krankenversicherung auf einem privatrechtlichen Vertrag. Kürzt oder lehnt ein Versicherer Leistungen allein mit Verweis auf die Bundesbeihilfe ab, ist das nicht automatisch zulässig. Entscheidend ist, ob die Versicherungsbedingungen des Tarifs eine klare Kopplung an die Beihilfevorschriften enthalten. Einschränkungen müssen eindeutig und verständlich geregelt sein.
Betroffene sollten den Versicherer bitten, die konkrete Klausel zu benennen, auf die er die Kürzung stützt. Gerade bei höheren Behandlungskosten lohnt sich eine genaue Prüfung. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, erfordert eine individuelle Beratung und Prüfung der Vertragsunterlagen.










